Aktuell:

Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • AÜG-Reform
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • Personal- und Stellenpool
    • Personalangebote
    • Auftragsangebote
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Zeitarbeit-Info
  • Wissenwertes

Wissenwertes

Die Tariffähigkeit der CGZP nach der Entscheidung des BAG

15.12.2010

In seinem langerwarteten Beschluss entschied das Bundesarbeitsgerichts (BAG) am 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10), dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig sei und demnach keine wirksamen Tarifverträge abschließen könne.

Die folgende Übersicht soll in kurzen Fragen und Antworten die Folgen der Entscheidung verdeutlichen.

Ausführliche Informationen über die Auswirkungen des Beschlusses lesen Sie hier.

  1. Hat diese Entscheidung endgültig Bestand?

    Der Beschluss wurde von dem höchsten deutschen Arbeitsgericht gefasst und kann nur noch durch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) überprüft werden. Diese Möglichkeit ist gleichwohl so gering, dass sie im Grunde vernachlässigt werden kann.

  2. Welche Auswirkungen hat der Beschluss auf die Arbeitgeber, die den CGZP-Tarif anwenden?

    Der maßgebliche Zeitraum, für den Nachforderungen durch Arbeitnehmer erhoben werden können, ist der 7.12.-31.12.2009; er ist damit relativ kurz.
    Voraussetzung ist allerdings, dass soweit der Tarifvertrag nicht durch Mitgliedschaft im AMP sondern durch Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag Geltung erlangt, die Klausel auf den neuen Tarifvertrag mit Wirkung ab dem 01.01.2010 umgestellt wurde. Anderenfalls ergeben sich auch Ansprüche über den 01.01.2010 hinaus.

    Der Arbeitgeber sollte feststellen, welche Nachforderungen zu erwarten sind und ggf. Maßnahmen hinsichtlich der Buchführung und Bilanzierung ergreifen.

  3. Welche Ansprüche ergeben sich für den Leiharbeitnehmer?

    Beschäftigte, die nach dem CGZP-Tarif bezahlt wurden, sollten überprüfen, ob sich für den Zeitraum vom 07.12.-31.12.2009 Nachforderungen gegenüber ihrem Arbeitgeber ergeben. Dabei sind nicht nur Lohnansprüche betroffen sondern alle Rechte, die sich für den LAN aus dem AMP-Tarifvertrag ergeben.

  4. Können Nachforderungen auch dann erhoben werden, wenn zum AMP-Tarif übertarifliche Zulagen geleistet wurden?

    Die Beiträge zur Sozialversicherung errechnen sich grundsätzlich aus dem gezahlten Arbeitsentgelt, unabhängig davon, aus welchen Teilen sich das zusammensetzt (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Wurden übertarifliche Zulagen zum Tariflohn gezahlt, ist die tatsächliche Höhe der Leistung maßgeblich. Erreicht die Höhe des ausgezahlten Ar-beitsentgelts die Höhe, die sich aus der Berechnung nach dem equal-pay-Grundsatz ergibt, scheiden Nachforderungen aus. Es ist jedoch zu beachten, welche Leistungen unter Zulagen zählen z.B. Erschwerniszulagen, Funktionszulagen, Sozialzulagen. Diese sind grundsätzlich beitragspflichtiger Arbeitslohn. Vergütungen aufgrund auswärtiger Beschäftigung, wie Reisekosten oder Kosten der doppelten Haushaltsführung sind u.U. steuer- und beitragsfrei. Im Zweifel sollte an dieser Stelle fachkundiger Rat eingeholt werden.

  5. Welche Folgen kann das Urteil für Entleihbetriebe haben?

    Sozialversicherungsträger werden vermutlich über den Zeitraum Dezember 2009 hinaus und zwar bis zur Verjährungsgrenze, Nachforderungen an die Beitragszahler stellen. Da das Kundenunternehmen für die Erbringung der Sozialversicherungsbeiträge nachrangig haftet, die Nachzahlungen also dann von den Kundenunternehmen, gefordert werden können, wenn der Verleiher diese nicht aufbringen kann, ist es möglich, dass Nachzahlungsansprüche auch gegenüber den Entleihern geltend gemacht werden.

  6. Welche Wirkung haben Ausschlussfristen auf Lohnnachforderungen?

    Bei unwirksamen Tarifverträgen greifen auch die darin enthaltenen Ausschlussfristen für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht ein.
    Wurden Ausschlussfristen individuell im Arbeitsvertrag vereinbart und sollten parallel zu einem Tarifvertrag gelten, wird diese Klausel an den Hürden der AGB-Kontrolle scheitern. Vorformulierte Arbeitsverträge unterliegen den AGB-Regelungen und müssen insbesondere klar und verständlich sein. Wird eine doppelte Ausschlussfrist vereinbart, ist nicht klar, welche wann gilt. Diese Unklarheit geht zu Lasten des Arbeitgebers als Verwender des Arbeitsvertrags. Die Klausel fällt als Folge vollständig weg.
    Soweit ein unwirksamer Tarifvertrag Anwendung auf das Arbeitsverhältnis fand und nunmehr die Gleichbehandlungsgrundsätze mit den Stammarbeitnehmern des Entleihers greifen, kann sich der Verleiher auf die Ausschlussfristen des Entleihers bzw. auf die des auf den Entleihbetrieb anzuwendenden Tarifvertrags berufen. Das LAG München hat in seiner Entscheidung vom 12.11.2009 (Az. 3 Sa 579/09) festgestellt, dass Leiharbeitnehmer nicht besser gestellt werden sollen, als die Arbeitnehmer der Stammbelegschaft des Entleihers, so dass deren Ausschlussfristen auf die Ansprüche des Leiharbeitnehmers anzuwenden sind.

  7. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf andere Gewerkschaften?

    Die Tariffähigkeit von DGB, ver.di etc. für die Zeitarbeitsbranche, wurde durch die Beschlussbegründung bestätigt.

    Das Gericht stellte fest, dass die Gewerkschaften gleichfalls für das Zeitarbeitspersonal zuständig sind, das in den Betrieben in ihrem Geltungsbereich eingesetzt wird.


    Redaktion Personalorder

    Haben Sie Fragen zu diesem Thema, die in diesem Beitrag nicht beantwortet werden, nutzen Sie unser Angebot Gute Frage!
    Alle Rechte vorbehalten. Das Kopieren oder Herunterladen des Textes oder Teilen davon ist ausdrücklich nur mit Genehmigung durch die Personalorder Redaktion gestattet.

Social Media - Teile diese Information

  • Tweet
zurück

Software für Ihren Erfolg

Software Zeitarbeit
Personal-DIALOG Die Software für erfolgreiche und professionelle Personalarbeit.
perLIOS Die Verwaltungssoftware für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal
Personal-DIALOG Mobil Die mobile Ergänzung für Personal-DIALOG als Webportal und/ oder mobile App.
Bewerber-Online Das Webportal für modernes Bewerber-Management.
BACK TO TOP

Software Personaldienstleister

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software Entleih-Unternehmen

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2025 Data Projekt GmbH