BA aktualisiert das verpflichtend auszugebende Merkblatt für Leiharbeitnehmer
14.03.2025
Das Merkblatt für Leiharbeitnehmer, welches jeder Personaldienstleister seinen Leiharbeitnehmern bei Abschluss des Arbeitsvertrages in der jeweils aktuellen Form (und ggf. in der jeweiligen Muttersprache des Arbeitnehmers) zwingend vorlegen muss, wurde von der Behörde aktualisiert.
Neben der Erwähnung der neuen Mindestvergütungen wurde das Merkblatt textlich grundlegend überarbeitet.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Kommentare (1)
Nichts
24.03.2025 12:42 Uhr Antworten
Wenn ich das Papier so durchlese, kommt es mir vor als wenn jeder Betrieb in Deutschland über gewissen kriminelle Energien verfügt. Kein Wort über die Pflichten eines Mitarbeiters,
dass finde ich schon befremdlich.