BAG: Probezeit darf nicht mit Befristung übereinstimmen
26.02.2025
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Vereinbarung einer Probezeit, welche der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam ist. Nach § 15 Abs. 3 TzBfG muss eine Probezeit " im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen."
Im juristischen Schrifttum wird die Frage des angemessenen Verhältnisses von Befristungsdauer und Probezeit unterschiedlich beurteilt. Wie ein angemessenes Verhältnis konkret auszusehen hat, ließ das BAG leider offen.
Quelle: BAG / Bild: depositphotos.com ID: 7005602
Kommentare (1)
Nippels
26.02.2025 12:41 Uhr Antworten
Macht auch schon aus der Logik heraus keinen Sinn, wenn beides übereinstimmt.