BW: Metaller ermöglichen die Verleihung von Mitarbeitern zwischen Mitgliedsunternehmen
26.02.2025
Wie das Portal staatsanzeiger.de berichtet, haben die Tarifparteien der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg vereinbart, dass sich Unternehmen kurzfristig und rechtssicher Arbeitnehmer untereinander für eine gewisse Zeit ausleihen können. Dies gilt bereits ab 1. März.
Teilnehmen können alle Unternehmen der Branche, die gemeinsam mit dem Betriebsrat den Beitritt zu dieser Regelung erklären. Es gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit: alle beteiligten Arbeitgeber und Beschäftigten müssen einverstanden sein und es muss während des Einsatzes das gleiche Entgelt wie am ursprünglichen Arbeitsplatz gezahlt werden.
Ferner müssen die Betriebsräte jedem Einsatz zustimmen.
Es wird eine bundesweite Modellwirkung der Regelung erwartet.
Quelle: staatsanzeiger.de / Bild: depositphotos.com ID: 138627902
Kommentare (3)
Nichts
26.02.2025 09:36 Uhr Antworten
Dann wird man die Zeitarbeit bald einstampfen können. War aber irgendwo klar und wenn die Arbeitslosenzahlen mal an die 5 Millionen reichen (wahrscheinlich ist das heute schon so), wird man den Kündigungsschutz noch einstampfen.
Nippels
26.02.2025 12:49 Uhr Antworten
Wie viele Stammarbeiter werden sich denn "verleihen" lassen? ;-)
Das werden sehr sehr wenige sein.
Nichts
27.02.2025 11:02 Uhr Antworten
In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage denke ich doch einige. Und wer weiß, wenn die Spirale weiter so nach unten geht, ist durchaus mal möglich, dass der Kündigungsschutz aufgeweicht wird. Unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.