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Zeitarbeits-Mindestlohn ist gut, equal pay noch wichtiger

29.11.2010

Anlässlich der Äußerungen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen künftig zum Mindestlohn in der Zeitarbeit sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki:



„Nachdem sich die Union jahrelang gegen einen Mindestlohn in der Zeitarbeit gesträubt hat, ist es eine späte, aber immerhin richtige Erkenntnis der Union, dass wir mit Blick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 auch den Zeitarbeitsmindestlohn brauchen.



Wenn sich die Bundesarbeitsministerin wirklich um die ArbeitnehmerInnen in der Zeitarbeitsbrache sorgt, sollte sie dabei nicht stehen bleiben: Damit die Beschäftigungsverhältnisse zweiter Klasse in der Leiharbeit endgültig der Vergangenheit angehören, sollte Schwarz-Gelb endlich das Prinzip ,gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort’ verbindlich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regeln. Darüber hinaus muss auch die Branche Zeitarbeit ins Entsendegesetz aufgenommen werden, damit der Mindestlohn in der Zeitarbeit für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Er dient flankierend als Schutz vor Lohndumping in den verleihfreien Phasen und während der Einarbeitungszeiten.



In der jetzigen wirtschaftlichen Erholung werden vor allem Jobs in der Leiharbeit geschaffen. Inzwischen gibt es bundesweit die Rekordzahl von 921 000 LeiharbeiterInnen. Sie verdienen z.T. bis zu 50 Prozent weniger als ihre fest angestellten KollegInnen und leben in ständiger Unsicherheit. Die Gewerkschaften wehren sich gegen ,hire und fire’ und Armutslöhne – deshalb fordern wir den Gesetzgeber dringend auf, jetzt rasch zu handeln.“

(Quelle: DGB - Pressemitteilung 214 / 2010)

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