Aktuell:

Personalorder - Das Zeitarbeitsportal

, . , Uhr

  • Zeitarbeit - News
    • News
    • News - Archiv
    • News - International
    • AÜG-Reform
    • Wissenswertes
    • Tarife
    • Zeitarbeitsverbände
    • Recht
    • Steuern
    • Veranstaltungen
    • Software
    • Fachliteratur
    • Arbeitsschutz
    • Gewerkschaften
    • Versicherungen
  • Personaldienstleister
  • Entleiher
    • News
    • Informationen
  • Personal- und Stellenpool
    • Personalangebote
    • Auftragsangebote
    • Stellenangebote
    • Stellengesuche
  • Marktplatz
    • Anzeigen
    • Musterverträge/Vorlagen
    • Software
  • Software
  • Links
    • Zeitarbeitsverbände
    • Gewerkschaften
    • Agenturen für Arbeit
    • Arbeitsschutz
    • Gerichte / Rechtsprechung
    • Internationale Organisationen
Close

Anmeldung

Login

Password

Anmelden

Passwort vergessen?

Registrieren

  • Zeitarbeit-News
  • Neuigkeiten

Betriebsfeier: Absagen können steuerlich zu Lasten der feiernden Kollegen gehen

06.12.2024

Artikel empfehlen 816 1
Betriebsfeier: Absagen können steuerlich zu Lasten der feiernden Kollegen gehen

Das Portal steuertipps.de macht angesichts bevorstehender Weihnachtsfeiern auf ein höchstrichterliches Urteil aufmerksam, welches die lohnsteuerliche Behandlung von Firmenfeiern zum Glücksspiel werden lassen kann. Für Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind nämlich die vergeblichen Aufwendungen des Arbeitgebers für sogenannte »No-Shows« auf die teilnehmenden Arbeitnehmer aufzuteilen.

Im Ergebnis wird es damit bei einer Betriebsveranstaltung bspw. zum Glücksspiel, ob bei den Arbeitnehmern ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug entsteht, weil durch »No-Shows« (und die damit verbundene Verteilung der Kosten auf weniger Teilnehmer als ursprünglich geplant) unter Umständen der individuelle Freibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer überschritten wird. Entscheidend sind die tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers einschließlich Mehrwertsteuer. Liegen die Kosten über dem Freibetrag, so ist der übersteigende Betrag lohnsteuerpflichtig und damit grundsätzlich auch sozialversicherungspflichtig.

BFH-Urteil vom 29.04.2021, Az. VI R 31/18. Eine Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

Quelle: steuertipps.de / Bild: depositphotos.com ID: 7111193

Kommentare (1)

Todd

06.12.2024 10:22 Uhr Antworten

...wenn Deutschland etwas kann, ist es, die Steuergesetzgebung so auszulegen, dass für jeden Käse noch Steuerpflichtiges abzugreifen ist...Schlimm.
Was ist denn davon zu halten, den No-Show-Kandidaten, die Kosten mal aufs Auge zu drücken...? Die würden mal schön doof gucken.

Schreiben Sie einen Kommentar

Kommentar beantworten

Anworten abbrechen

Erforderliche Felder sind markiert *

Achtung: Bitte ergänzen Sie die markierten Felder.

Name/ Pseudonym *

Kommentar *

Spamschutz *: Bitte geben Sie den Namen des heutigen Wochentages ein

Hinweise zu Kommentaren - bitte beachten:

Wir sind eines der wenigen Portale, auf denen jeder Besucher ohne jegliche Registrierung anonym kommentieren kann.

Damit das so bleiben kann, bitten wir Sie, verantwortungsvoll mit dieser Funktion umzugehen.
Als Seitenbetreiber sind wir verantwortlich und ggf. haftbar für hier veröffentlichte Inhalte. Insofern werden Kommentare mit beleidigenden und diskreditierenden Inhalten jeglicher Art (auch im Ansatz) entfernt und die Kommentarfunktion muss deaktiviert werden.

Ferner verstehen wir uns als sachorientiertes Medium mit dem Fokus Zeitarbeit und Personaldienstleistungen - nicht jedoch als allgemeinpolitisches Diskussionsforum. Bitte behalten Sie in Ihren Kommentaren diesen Fokus und den Bezug zum jeweiligen Artikel.

Social Media - Teile diese Information

  • Tweet
Zur Übersicht

Aktuelle Top-Themen

  • Neuer Tarifabschluss Zeitarbeit - Drei Entgelterhöhungen bis September 2027
Personaldienstleister Zeitarbeit Software

Neu in dieser Woche

  • 256 Stellenangebote
  • 1 News
BACK TO TOP

Software Personaldienstleister

  • Personal-DIALOG
  • Personal-DIALOG Mobil
  • Data-Anywhere
  • DIALOG-Online
  • Bewerber-Online

Software Entleih-Unternehmen

  • perLIOS
  • perLIOS-Online
  • Bewerber-Online

Personalorder

  • RSS
  • Newsletter
  • Tools
  • Über uns
  • Links
  • Kontakt

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • © 2026 Data Projekt GmbH