30.05.2024
Wie die Unternehmensberatung Schröder berichtet, wurde für eine weitere Branche eine Inflationsausgleichsprämie vereinbart. Betroffen ist die Holz- und Kunststoffindustrie (TV BZ HK). Dafür wurde nun eine IAP in Höhe von insgesamt 1764 Euro netto vereinbart, monatlich zahlbar von Juni 2024 bis November 2024 mit jeweils 294 Euro.
Voraussetzungen sind bspw. eine mindestens 5 monatige Betriebszugehörigkeit und eine Einsatzzeit von mindestens einem Monat im Betrieb der Branche. Weiterhin gilt: die genaue Höhe der monatlichen Auszahlung erfolgt anteilig zur Einsatzzeit in diesem Monat (z.B. Halbierung bei nur einem halben Monat Einsatzzeit). Bei Leiharbeitnehmern, die (zum Beispiel aufgrund betrieblicher Regelungen) bereits eine IAP erhalten haben, kann diese angerechnet werden. Wurde im Einsatzbetrieb an die Stammbeschäftigten eine IAP gezahlt, die niedriger ist, als die IAP für Leihbeschäftigte, kann letztere gedeckelt werden.
Quelle: Unternehmensberatung Schröder / IG Metall / Bild: depositphotos.com ID: 187467658

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