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Aufhebung des Schriftformgebots lässt auf sich warten

24.05.2024

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Aufhebung des Schriftformgebots lässt auf sich warten

Wie der GVP auf seiner Homepage berichtet, gibt es Verzögerungen im parlamentarischen Verfahren bzgl. der Aufhebung des Schriftformgebots in der Zeitarbeit (besonders Überlassungsverträge). Eigentlich sollten am vergangenen Mittwoch die entsprechende Formulierungshilfen im Bundeskabinett beschlossen werden, mit denen das Schriftformerfordernis durch die Textform ersetzt werden soll. Aufgrund von Unstimmigkeiten in der Regierung kam dies jedoch nicht zustande. Nun ist der kommende Mittwoch anvisiert. Der GVP zeigt sich abwartend, ob dieser Termin gehalten wird. Dies wäre jedoch unabdinglich, wenn die Regelung noch vor der Parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden soll.

Hintergrund: Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Einsatzunternehmen und Personaldienstleister bedarf aktuell der Schriftform. Dafür muss der Vertrag von beiden Vertragsparteien vor der Überlassung eigenhändig im Original unterzeichnet werden. Die Textform ist hingegen bspw. durch eine einfache E-Mail gewahrt.

Quelle: GVP / Bild: depositphotos.com ID: 44621443

Kommentare (3)

Nurdie

27.05.2024 10:48 Uhr Antworten

HALLO !!!!!! Nur die Ruhe bewahren wir leben in Deutschland !!!

Nichts

27.05.2024 15:17 Uhr Antworten

Genau, bis es umgesetzt ist, gibt es keine Zeitarbeit mehr in Deutschland.

Nippels

29.05.2024 09:09 Uhr Antworten

... ist auch nicht das dringlichste Problem.

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