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Positive Ergebnisse für Inklusion in der Personaldienstleistung

12.03.2024

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Positive Ergebnisse für Inklusion in der Personaldienstleistung

Eine aktuelle Umfrage des GVP zum Thema „Zeitarbeit und Inklusion“ hat gezeigt, dass über zwei Drittel der Unternehmen, die teilgenommen haben, bereits Menschen mit Behinderung beschäftigen. Davon gaben 72 Prozent an, dass dies unter anderem externes Personal betrifft. Das Ergebnis belegt, dass die Beschäftigung dieser Zielgruppe auch in der Personaldienstleistung erfolgreich möglich ist.

Offen gegenüber inklusiver Besetzung
Viele Unternehmen setzen dies laut Umfrage bereits in der Praxis um: Knapp zwei Drittel der teilnehmenden Personaldienstleistungsunternehmen bestätigen zudem, dass auch die jeweiligen Kundenunternehmen offen gegenüber einer inklusiven Besetzung der Stellen sind.

Informationsbedarf
Andererseits zeigen die Ergebnisse allerdings auch, dass 75 Prozent der Umfrageteilnehmer die Fördermöglichkeiten noch nicht kennen, die zur Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragt werden können. Insgesamt fühlen sich 65 Prozent nicht ausreichend über die Thematik informiert, und 21 Prozent gaben an, ihre entsprechenden Netzwerkpartner zu kennen.

GVP-Seminarangebot
Um diese Wissenslücken zu schließen, um bewährte Vorgehensweisen zur Bewältigung der Herausforderungen kennenzulernen und Praxistipps zu erhalten, empfiehlt der GVP die Teilnahme an seinem Seminar "Zeitarbeit und Inklusion: Besondere Zielgruppen und Förderung".

Quelle: GVP / Bild: depositphotos.com ID: 436791472

Kommentare (3)

Pseudonym

13.03.2024 10:16 Uhr Antworten

Alle Menschen wollen gleich behandelt werden, was auch gut und richtig ist.
Dann sollen auch alle die gleichen Möglichkeiten bekommen, was auch gut und richtig ist.

Warum ist aber dann ein Arbeitsverhältnis mit Menschen mit Behinderung Arbeitsrechtlich nicht gleich ?

Nippels

13.03.2024 10:34 Uhr Antworten

Könnte daran liegen, dass Menschen mit Behinderung anderen gegenüber benachteiligt sind. Deswegen ist wohl auch ein gewisser Behinderungsgrad anerkannt.
Dass diese Menschen einen besonderen Schutz genießen, sollte jeder nachvollziehen können.
Dass es arbeitsrechtlich dann leider unheimlich kompliziert wird, ist dann wieder eher zum Nachteil behinderter Menschen. Ich schaue da schon sehr genau drauf, dass jemand mit Behinderungsgrad 50% und mehr keinen unbefristeten Vertrag erhält.

Nichts

13.03.2024 14:51 Uhr Antworten

Genau so ist es, ich schaue da auch genau drauf. Ich kenne viele die eine Behinderung über 50% haben und alle sind durchweg der Meinung, dass der Sonderkündigungsschutz eher kontraproduktiv für sie ist. Sie hätten zwar einen besseren Schutz, aber wenn das wegfallen würde, würden viel mehr sie einstellen, weil das unkalkulierbare Risiko rausfällt.

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