Tariflohnentwicklung in der Zeitarbeit
07.08.2023
Der BAP hat die Tarifentwicklungen in der Zeitarbeit und der Gesamtwirtschaft im Kontext der "Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)" der Bundesregierung genauer analysiert und kommt zu dem Ergebnis, dass in der Zeitarbeit über alle Anforderungsniveaus hinweg deutlich stärkere Tariflohnsteigerungen stattgefunden haben, als im Durchschnitt der Gesamtwirtschaft.
Prozentualer Anstieg zwischen (November) 2012 und (April) 2023
- Gesamtwirtschaft – Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen: +27,1 %
- Zeitarbeit – Tariflohnentwicklung (gewichteter Durchschnitt): +50,6 %
- Zeitarbeit – Tariflohnentwicklung Helfer: +59,8 %
- Zeitarbeit – Tariflohnentwicklung Fachkräfte: +45,7 %
- Zeitarbeit – Tariflohnentwicklung Spezialisten: +43,3 %
- Zeitarbeit – Tariflohnentwicklung Experten: +41,8 %

Prozentualer Anstieg zwischen (April) 2018 und (April) 2023
- Gesamtwirtschaft – Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen: +10,7 %
- Zeitarbeit – Tariflohnentwicklung (gewichteter Durchschnitt): +29,6 %
- Zeitarbeit – Tariflöhne Helfer: +36,3 %
- Zeitarbeit – Tariflohnentwicklung Fachkräfte: +24,5 %
- Zeitarbeit – Tariflohnentwicklung Spezialisten: +22,3 %
- Zeitarbeit – Tariflohnentwicklung Experten: +21,1 %

Quelle: BAP / Bilder: BAP
Kommentare (6)
Beobachter
07.08.2023 11:33 Uhr Antworten
Zeigt dies dass die zwei Verbände in der Personaldienstleistung zu allem "Ja und Amen" sagen und von den Erhöhungen und damit verbundenen Umsatzerhöhungen ihrer
Mitglieder provitieren?
Mustermann
07.08.2023 11:49 Uhr Antworten
Gut für die Arbeiter!!!
Es ist tatsächlich so das die Lücke zwischen Stammbelegschaft und Zeitarbeiter sich etwas verringert hat. Leider beträgt die Lücke im Schnitt immer noch ca. 20%. Abgesehen davon das zu beginn die Lücke bei Helfern bei 40% liegt. Dabei sind diese nicht mal 6 Monate im Betrieb.
Es ist an der Zeit Equal pay besonders bei den niedrig qualifizierten umzusetzen.
Nippels
07.08.2023 12:15 Uhr Antworten
Also hier in der Region verdient der Zeitarbeiter schon jetzt mehr als der Stammbeschäftigte; egal welche Qualifikation er inne hat. Dazu Urlaubs- und Weihnachtsgeld, teilweise höhere Schichtzuschläge ...
Würde hier EP greifen, ohne dass ein Tarifvertrag im Grunde angewendet werden müsste, würden sich die Zeitarbeiter aber wundern. ;-)
personaler
07.08.2023 15:17 Uhr Antworten
Unser Lieferant wendet vom ersten Tag an equal pay an, statt 13 Euro verdienen nun die Leiharbeiter alle so viel wie die Festangestellten Mitarbeiter am gleichen arbeitsplatz. 12,50 Euro.
Nippels
07.08.2023 15:33 Uhr Antworten
Hm ... da müsste der Lieferant Equal Treatment anwenden. Ansonsten sollte er tarifgebunden sein und dann gelten die 13 EUR als Untergrenze.
Der alte Hase
10.08.2023 10:07 Uhr Antworten
Wenn Kundenunternehmen nicht tarifgebunden sind, stelle ich immer wieder fest, dass in der Zeitarbeit oft ein besser Stundenverdienst zu verzeichnen ist. Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag die Tarifbindung der Beschäftigten 2021 in Ostdeutschland bei 45 Prozent, verglichen mit 54 Prozent im Westen. Somit ist die Feststellung nicht so abwegig.
Auch bei den Sonderzahlungen sieht es ähnlich aus: 46,8 % der Tarifbeschäftigten erhalten 2023 Urlaubsgeld.