Verbot von Leiharbeit im Krankenhaus eher unwahrscheinlich
19.07.2023
Verfassungsrechtliche Argumente sprechen gegen ein Verbot von Leiharbeit in der Pflege im Krankenhaus, so der wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Ein solches Verbot würde demnach einen unzulässigen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte freie Berufsausübung darstellen. Wie das Poratl Bibliomed-Pflege schreibt, reiche eine Schlechterstellung etwa des Stammpersonals dafür nicht aus, heißt es in einem kürzlich veröffentlichten 19-seitigen Dokument.
Quelle: BiblioMed / Bild: depositphotos.com ID: 222393324
Kommentare (2)
ibims
19.07.2023 12:14 Uhr Antworten
Aber das Verbot Zeitarbeitskräfte in den produzierenden Bereich der Fleischindustrie einzusetzen, das hat nichts mit der grundsätzlichen garantierten freien Berufsausübung zu tun...?! Oder das Mitarbeiter nach der Höchstüberlassungsdauer nicht in dem Betrieb weiterarbeiten dürfen (auf dem gleichen Arbeitsplatz), wenn sie nicht übernommen werden, wer fragt hier nach der freien Berufsausübung ? Verfassungsrechtliche Argumente gibt es anscheinend nur dann, wenn mit einer Abwanderung von Hilfs- und Fachkräften gerechnet werden muss, in einem Bereich der sowieso schon um jede Arbeitskraft kämpft und dessen Mangel an Mitarbeitern jeden von uns im Alter treffen kann/wird.
Nichts
19.07.2023 12:53 Uhr Antworten
Richtig. Man macht sich die Gesetze wie man sie gerade braucht!
Und auch das ist ein Armutzeugnis für dieses Land.