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BAG: Vermittlungsgebühren gehen immer zulasten des Auftraggebers

21.06.2023

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich aktuell mit einem Streitfall bzgl. der Provision nach erfolgreicher Personalvermittlung zu befassen.

Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber eine solche Vermittlung durch einen Personaldienstleister in Anspruch genommen und hatte im daraus hervorgehenden Arbeitsvertrag festgehalten, dass der neue Beschäftigte die Provision zu übernehmen hat, wenn er das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist von sich aus wieder löst.

Die Erfurter Richter stellten jedoch fest, dass eine solche Regelung nichtig ist und die Provision stets vom Arbeitgeber zu tragen. "Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das unternehmerische Risiko dafür zu tragen, dass sich von ihm getätigte finanzielle Aufwendungen für die Personalbeschaffung nicht „lohnen“", so das BAG.

Quelle: Bundesarbeitsgericht / Bild: depositphotos.com ID: 66306267

Kommentare (7)

Personaldisponent

21.06.2023 10:41 Uhr Antworten

So etwas geht echt bis zum Gericht? Da hätte doch schon jeder gute Anwalt gesagt das so eine Vereinbarung mit einem Mitarbeiter kein Bestand vor Gericht hat. Man wundert sich ...

Nippels

21.06.2023 12:44 Uhr Antworten

Leider finden sich immer wieder findige Arbeitgeber, die solche Abreden mit dem Mitarbeiter treffen wollen. Vielleicht sind das dann ab jetzt weniger.

honk

24.06.2023 23:23 Uhr Antworten

Wieviele Seiten hat so ein Arbeitsvertrag für Zeitarbeiter eigentlich? 30 oder eher 50 Seiten?
Vertragsstrafen und soiwas hier brauchen halt Platz! *kotz*

Nippels

26.06.2023 09:53 Uhr Antworten

Du liest auch die Artikel oder postest du nur deinen Unmut gegenüber Zeitarbeit?
Hier geht es nicht um Arbeitsverträge von Zeitarbeitern. ;-)

Pseudonym

26.06.2023 11:29 Uhr Antworten

Wie kann man als Vermittler solch eine Klausel in den Vermittlungsvertrag einbetten? War doch klar, dass es eine Klage gibt....

Nippels

26.06.2023 11:32 Uhr Antworten

Die Klausel stand im Arbeitsvertrag.

der Klugsc heißt

27.06.2023 13:52 Uhr Antworten

Es geht hier darum, dass der Arbeitgeber (also nicht der Vermittler / nicht der Personaldienstleister) in den Arbeitsvertrag geschrieben hat, dass der Mitarbeiter die Gebühr die der Arbeitgeber für ihn bezahlen musste selbst trägt, falls dieser innerhalb eines Zeitraum X von sich aus wieder kündigt. Das Böse ist hier also die Firma die ihn angestellt hat, ausnahmsweise mal nicht der Personaldienstleister :-)

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