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Gewerkschaftsbonus zum Urlaubsgeld kann beantragt werden - kürzere Wartefrist für nächstes Weihnachstgeld

30.05.2023

Die IG Metall weist darauf hin, dass ab sofort wieder die tarifliche Extrazahlung für Leiharbeitnehmer zum Urlaubsgeld beantragt werden kann. Die Bonuszahlung für Gewerkschaftsmitglieder liegt je nach Beschäftigungsdauer (mindestens 6 Monate) zwischen 100 und 350 Euro.

Weitere Voraussetzung ist eine mindestens einjährige Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Die IG Metall weist ferner darauf hin, dass für das diesjährige Weihnachtsgeld eine tarifliche Neuregelung greift. Wer noch bis Ende Mai Mitglied einer tarifschließenden DGB-Gewerkschaft wird, hat bereits im November 2023 Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld, die sich dann auf 250 bis 500 Euro erhöht.

Die Regelung gilt für Beschäftigte von Personaldienstleistern, die an die Tarife der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Arbeitgeberverbänden BAP oder iGZ gebunden sind.

Quelle: IG Metall / Bild: depositphotos.com ID: 148494541

Kommentare (8)

Irgendwer

30.05.2023 11:47 Uhr Antworten

Zur Neureglung des WG 2023 im Rahmen einer Mitgliedschaft beim DGB bis Ende Mai fällt mir nichts mehr ein. Da geht es zu wie beim Abverkauf auf dem Wochenmarkt, wer verhandelt denn so etwas? Das hat mit Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern NICHTS mehr zu tun, das ist plumpes Mitgleiderfangen!

Pseudonym

30.05.2023 14:05 Uhr Antworten

Ja, aber Mitgliederfangen auf sehr hohem Niveau denn man lässt andere (einen AG) dafür Bezahlen, dass die bei sich selbst (der Gewerkschaft) zahlendes Mitglied ist.

Ein geiles Geschäftsmodel, welches von den anderen Gewerkschaftlern wie dem iGZ und BAP auch schön unterstützt wird. Ach ja, deren Beiträge zahlt übrigens der gleiche doofe AG wie oben ;-)

honk

01.06.2023 11:18 Uhr Antworten

Das ist mindestens so ein geiles Geschäftsmodel, wie Leute arbeiten schicken und damit Geld machen und idealerweise die Arbeitenden noch als Aufstocker zum Amt schicken.

Toll!

PDL

02.06.2023 12:02 Uhr Antworten

@ honk.....
Ich kann es nicht mehr hören.... wieso regt sich keiner drüber auf, dass z. B. Handwerksfirmen ihre Mitarbeiter jeden Tag zu ihren Kunden schicken um Bäder zu sanieren, Elektroinstallationen vorzunehmen, Heizungen auszutauschen, Malerarbeiten zu machen, etc., etc., etc. - die verdienen damit genauso ihr Geld wie in der Zeitarbeit - so funktioniert "Wirtschaft"...
Und jetzt kommt bestimmt, ja aber diese Mitarbeiter/innen bekommen einen "fairen" Lohn im Gegensatz zu den Mitarbeiter/innen in der Zeitarbeit.... Wieder falsch gedacht, zum Einen gibt es leider in allen Branchen Firmen die nur Mindestlöhne zahlen und zum Anderen, dazu gehört die Zeitarbeit nicht! Unser Tarifvertrag liegt bereits in der 1. Entgeltstufe über dem allgemeinen Mindestlohn und ich weiß von vielen Kollegen aus der Branche dass ihre Zeitarbeitnehmer/innen - wie bei uns auch - direkt im EqualPay starten.
Diese "alten Zöpfe" dass man in der Zeitarbeit schlechter verdient sind schon lange "abgeschnitten"...
Was aber immer noch Gültigkeit hat, ist die Tatsache, dass es keine andere Branche gibt, die es so vielen Menschen ermöglicht ins Berufsleben zu starten oder den Wiedereinstieg zu finden.
So, das war mein "Wort zum Sonntag" und nun wünsche ich allen ein schönes WE :-)

honk

07.06.2023 12:26 Uhr Antworten

Nein! Ein Handwerker, verkauft ein fertiges Produkt.

Zeitarbeit betreibt Menschenhandel.

Ohne Unterstützung durch Jobcenter und deren Sanktionen, hätte die Zeitarbeit kein MATERIAL zum Vertrieb. Wer würde schon freiwillig dahin gehen, fürs selbe Geld.

Irgendwer

07.06.2023 12:36 Uhr Antworten

Sie haben 0,00 Ahnung aber eine große Klappe, Sie Wichtigtuer und Dummschwätzer! Ein Handwerker verkauft eine Dienstleistung in dem er PRODUKTE ein- oder umbaut. Und Sie wissen, wie viele Zeitarbeitskräfte durch die Arbeit des Arbeitsamtes in die Zeitarbeit gehen? Ok, wie viel Prozent sind es denn?

kein Honk

02.06.2023 13:16 Uhr Antworten

Ach Honk...
wenn der Handwerker oder Industriebetrieb unserer Mitarbeiter einstellen möchte, dann kann er das jederzeit (s. AGB). Oftmals will er das nicht da die Projekte, für die er diesen Mitarbeiter benötigt, nicht langfristig geplant sind sondern eher in absehbarer Zeit auslaufen werden. Durch den (zum Glück) starken Kündigungsschutz nutzt er lieber unsere Dienstleistung...
Bitte auch die Zeitarbeit bei deinen Ausführungen klar von Werk- und Dienstleistungsverträgen abgrenzen...letztere sind teilweise schon grenzwertig und verarsc.....
Schönes Wochenende

Personalberater

31.05.2023 11:48 Uhr Antworten

Was ?
Braucht man jetzt eine mindestens einjährige Gewerkschaftsmitgliedschaft und dann aber doch "Wer noch bis Ende Mai Mitglied einer tarifschließenden DGB-Gewerkschaft wird, hat bereits im November 2023 Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld, die sich dann auf 250 bis 500 Euro erhöht."

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