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Zeitarbeits-Tarifpartner einigen sich auf höhere Entgelte

22.06.2022

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Zeitarbeits-Tarifpartner einigen sich auf höhere Entgelte

Nach einem Verhandlungsmarathon von über 19 Stunden einigten sich die Tarifvertragsparteien der DGB-Gewerkschaften und der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ auf eine Erhöhung des tariflichen Mindestlohns von derzeit 10,88 Euro auf 12,43 Euro in der Entgeltgruppe 1 ab 1. Oktober 2022. In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn von 11,60 auf 12,63 Euro, die Entgeltgruppe 2b bekommt künftig 12,93 statt bisher 12,20 Euro.

„Das bedeutet für uns als Arbeitgeber”, so Sven Kramer, Verhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ besteht, „eine gigantische Erhöhung des Eingangslohns bis an unsere Schmerzgrenzen. Diesen Schritt mussten wir wegen des Eingriffs der Politik in die Tarifautonomie gehen”, erläutert Kramer die Reaktion der Tarifparteien auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12 Euro zum 1. Oktober. „Was wir jedoch festhalten können ist die Tatsache, dass es sich weiterhin lohnt in der Zeitarbeitsbranche tätig zu sein, weil wir selbst in der untersten Entgeltgruppe erheblich über dem Mindestlohn liegen.“ Sven Schwuchow, Mitglied der BAP-Tarifverhandlungskommission, erklärt: „Mit dem Verhandlungsergebnis für die Entgeltgruppen 1, 2a und 2b liegen wir am oberen Rand des gerade noch Vertretbaren.“ Wichtig sei die erreichte Planbarkeit: „Wir haben für unsere Branche und für unsere Kundenunternehmen eine Planungssicherheit für die unteren Entgeltgruppen bis Ende 2023 erreicht“, so Sven Schwuchow. Das Ergebnis sei zudem nur ein “erster Knopf an der Jacke” – im Herbst starten die Tarifverhandlungen zu den höheren Entgeltgruppen.

Neben der Regelung zum 1. Oktober 2022 vereinbarten Gewerkschaften und VGZ bereits weitere Erhöhungen in den unteren Lohngruppen: In der Entgeltgruppe 1 steigt der Lohn zum 1. April 2023 auf 13 Euro und zum 1. Januar 2024 dann auf 13,50 Euro. In der Lohngruppe 2a erhöht sich die Entlohnung auf 13,20 Euro (1. April 2023) und dann auf 13,80 Euro (1. Januar 2024). Die Entgeltgruppe 2b steigt zum 1. April 2023 auf 13,50 Euro und am 1. Januar 2024 auf 14,15 Euro.  

Quelle: iGZBild: despositphotos.com ID 185262066

Kommentare (5)

Nippels

22.06.2022 11:40 Uhr Antworten

Nehmen wir ein Unternehmen, welches 100 Zeitarbeiter beschäftigt.
Ab Oktober bedeutet das pro ZAN gute 500 EUR mehr an Kosten im Monat, macht aufs Jahr hochgerechnet ca. 600.000 EUR an Mehrkosten. Dazu eventuell erhöhte Lohnkosten beim Stammpersonal (sofern die Stammbelegschaft noch keine 12 EUR/Stunde erhält) plus die Unwägbarkeiten der Preisentwicklung an den Energiemärkten.
Das dürfte sehr sehr spannend werden.
Sollten wir vor Oktober noch in keiner veritablen Wirtschaftskrise stecken, werden wir diese wohl ein paar Monate später erleben.

Personaldisponent

22.06.2022 14:21 Uhr Antworten

Naja wenn ein Unternehmen 100 Zeitarbeiter beschäftigt stellt sich mir die Frage, ob es unbedingt 100 Zeitarbeiter sein müssen. Oder ob hier nicht die Hälfte selbst eingestellt werden kann. Wenn Zeitarbeit genutzt wird um Kosten zu drücken, was durchaus immer noch nicht gerade selten vorkommt, dann wird es Zeit hier mal umzudenken!

Wenn dies aus Gründen der Flexibilität geschieht muss man abwägen ob man höhere Kosten stemmen kann oder Flexibilität einbüssen kann/möchte.

Nur deshalb geht die Wirtschaftswelt allerdings nicht unter ...

Nippels

24.06.2022 09:31 Uhr Antworten

@Personaldisponent:
Sie arbeiten aktuell in der Zeitarbeit und kennen den Bewerbermarkt?
Viele Unternehmen bleibt nichts anderes übrig, als auf Zeitarbeit massiv zurück zu greifen. Warum? Weil es keine Bewerber mehr gibt und besonders Personaldienstleister massiv Recruiting im Ausland betreiben. Mit der ganzen Logistik die dahinter steht. Wohnungen, Betreuung der neuen Mitarbeiter nach Feierabend ... All das, was kein Betrieb selbst auf die Reihe bekommt oder bekommen möchte.
Da stellt sich dann die Frage nicht, ob es so viele Zeitarbeiter sein müssen. Zumal Sie das Verhältnis gar nicht beurteilen können, ohne das Unternehmen zu kennen. Die absolute 100 kann viel oder auch wenig sein.

TuttiFrutti

22.06.2022 12:28 Uhr Antworten

...in der Pflege gilt ein Mindestlohn von fast 18 Euro für eine Pflegehilfskraft. Das wird auch spannend.

TuttiFrutti

22.06.2022 12:30 Uhr Antworten

*ab September

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