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Der Zeitarbeit drohen mit Reform der gesetzlichen Unfallversicherung erheblich höhere Beiträge

13.06.2008

Das Beitragsniveau soll nahezu nivelliert werden, die Beitragsspreizung zwischen den einzelnen Berufsgenossenschaften soll auf höchstens zwei Prozent verringert werden. Darüber hinaus will der Gesetzgeber die unterschiedlichen Altlasten, die bei verschiedenen Berufsgenossenschaften, so zum Beispiel im Bergbau, in der Vergangenheit entstanden sind, auf die neuen Berufsgenossenschaften umverteilen. Nach diesem Systemwechsel soll die vorgesehene Umlage der Altlasten zu 70 % über Entgelt (=Beitrag bemisst sich nach der Lohnsumme eines Unternehmens) und zu 30 % über Neurenten (= Beitrag bemisst sich nach den unterschiedlichen Gefährdungsrisiken in den einzelnen Branchen – „Verursacherprinzip“) erfolgen. Das hätte für alle Mitgliedsunternehmen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eine drastische Ausgabensteigerung um 168,8 % zur Folge.

Für die Zeitarbeitbranche würde sich nach Angaben der VBG nach dem Systemwechsel der Beitrag zum Lastenausgleich versiebenfachen. Denn während der Lastenausgleichsanteil für Zeitarbeitunternehmen von ca. 2,3 Mio. Euro im Jahr 1990 auf 5,4 Mio. Euro in 2005 anstieg, beliefe sich der Anteil der Zeit-arbeit bei der Verteilung 70/30 nun auf 14,4 Mio. Euro.

„Wir halten dieses Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Prävention und der Beitragsgerechtigkeit für äußerst fragwürdig“, so Hinsen. Diejenigen Altlasten, die auf einen Strukturwandel zurückzuführen seien, müssten gerechter verteilt werden. „Nach dem geplanten Umlageverfahren werden diejenigen bestraft, die in der Vergangenheit eine besonders effektive Präventionsarbeit geleistet haben – wie die Zeitarbeitbranche“, sagt Hinsen. Für die Zeitarbeit würde dies zu gewaltigen, nicht hinnehmbaren zusätzlichen Belastungen führen, „obwohl gerade unsere Branche für diese Steigerungen keinen Anlass gegeben hat.“

Der BZA fordert, bei der Verteilung der Altlasten auf die eine Verteilung nach dem Neurentenschlüssel abzustellen, weil sich hierin das unterschiedliche Gefährdungspotenzial der verschiedenen Branchen widerspiegelt. Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, um eine Vernachlässigung der Prävention und eine ungerechte Verteilung der Lasten zwischen den Branchen zu verhindern. Diese Art der Verteilung entspricht auch dem bisherigen Finanzierungsverfahren jeder einzelnen Berufsgenossenschaft. Hier wird das System von allen Beteiligten als angemessen akzeptiert. „Was für eine einzelne Berufsgenossenschaft fair ist, kann für die Gesamtheit der Berufsgenossenschaften nicht falsch sein“, so Hinsen.
(Quelle: BZA)

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