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BAP-Mitgliederumfrage: 87% nutzen Kurzarbeit - fast 50% Umsatzrückgang

15.06.2020

Artikel empfehlen 391 9

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister hat Ergebnisse einer verbandsinternen nicht-repräsentativen Umfrage aus dem April zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie bekanntgegeben. Dabei gaben 73,5% der befragten Personaldienstleister an, zum Zeitpunkt der Umfrage bereits Kurzarbeit eingeführt zu haben. Im Durchschnitt befanden sich dabei 31% der Mitarbeiter dieser Unternehmen in Kurzarbeit. Insgesamt werden somit 87,5% auf die Kurzarbeit und auf das damit verbundene Kurzarbeitergeld (KuG) zurückgreifen. Wie die Umfrage weiter aufzeigt, gaben die befragten Verbandsmitglieder einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von 49,5% an. Während nur etwa 6% der Befragten von einer vergleichsweise geringen Verringerung des Umsatzes von maximal 20% ausgingen, rechneten hingegen fast 20% der Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von 80 bis 99%.
Neben den bereits von den Mitgliedern genutzten finanziellen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, wie etwa das KuG, KfW-Kredite oder Stundungsmöglichkeiten, signalisierten die befragten Unternehmen die dringende Notwendigkeit von Anpassungen im regulatorischen Umfeld. In der Befragung stellte sich dabei insbesondere die der Arbeitnehmerüberlassung auferlegte 18-monatige Höchstüberlassungsdauer von Zeitarbeitnehmern in den Kundenbetrieb als wesentliche Restriktion heraus. Denn wenn Kunden jetzt Zeitarbeiter entzogen werden, verlieren sie wichtiges Know-how. Gleichzeitig können sie die Beschäftigten nicht übernehmen, da sie selbst in Kurzarbeit sind und es entsteht eine lose-lose-Situation.

Quelle: BAP

Kommentare (9)

Dario

15.06.2020 10:55 Uhr Antworten

Zeit Arbeit ist nicht nur eine Leiharbeit. Es ist eine Dienstleistung. Auch die Arbeitnehmer haben hier ein Job, nicht nur in der Hoffnung eine Einstellung, auch für einen Beruf in der Dienstleistung-Welt. Hier in Deutschland wie in anderen EU-Ländern ist in der heutige Situation einigermaßen geregelt. Geregelt heißt nicht gelöst oder gut gelöst. Es ist die Voraussetzung im Vertraglichen Gehalt-Konstellation die nicht zu Gunsten der Arbeitnehmern liegt. Dies mach es automatisch nicht Leichter für die Wirtschaftliche Verflechtungen im Sozialen leben. Der Staat, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, so mein Eindruck, befinden sich/mich in Abgeschotteten Behälter. Wir reden nicht von eine Krise im Wirtschaftlichen Sinne, sondern auf eine Problematik die durch eine Krise (COVID) eine ketten Reaktion ausgelöst hat. Für mich, als Arbeitnehmer ist unverständlich wie das gesamte so runter sackt. Das ist kein Labor mit einen Brech-Test. Es geht um mehr als das. Danke für das Lesen.

honk

15.06.2020 12:20 Uhr Antworten

Aber warum ist die 18-monatige Höchstüberlassungsdauer von Zeitarbeitnehmern in den Kundenbetrieben wieder ein Problem?

Vor der AÜG Reform sagten IGZ und BAP immer, die durchschnittliche Überlassungsdauer beträgt 3 bis 9 Monate, nicht mehr, daher kann dies kein Problem sein und die Ursachen liegen woanders.

Nippels

16.06.2020 08:44 Uhr Antworten

Das steht oben im Text.
Kunden in Kurzarbeit können mitunter den ZAN nicht einstellen, wenn die 18 Monate vorbei sind. Ergo: Mitarbeiter arbeitslos in Ermangelung an Beschäftigungsmöglichkeiten durch seinen Dienstleister; dem Kunden fehlt ein vielleicht wichtiger und guter Mitarbeiter.

honk

18.06.2020 13:19 Uhr Antworten

Ach so, Firmen schicken einen Teil ihrer Beleschaft, mit 60% Kurzarbeitergeld nach hause und lassen dann Zeitarbeiter die Auftagsspitzen abarbeiten?

Kann vielleicht passieren? Theoretisch!

Dolph

16.06.2020 08:53 Uhr Antworten

Honk, erst lesen, dann nachdenken und dann erst schreiben.

Steht alles in den letzten beiden Sätzen. Wenn dem Enteiher aufgrund der zeitlichen Beschränkung Zeitarbeitnehmer nicht mehr verfügbar sind und er diese aufgrund eigener Kurzarbeit und Einstellungsstopp nicht selbst anstellen kann sind sie...AUCH FÜR IHN NICHT MEHR EINSETZ- UND VERFÜGBAR. Ergo sie fehlen ihm bei der Erstellung seiner Dienstleistung bzw. Produkte.

Seitens des Verleihers hat das natürlich den Nebeneffekt, dass er den durch HÜD enden MA schwer oder gar nicht aufgrund Einstellungsstopp etc. bei seinen anderen Kunden nicht los wird und entsprechend auch kein Geld mit seiner Dienstleistung widerrum verdient.

Honk, so schwer ist das nicht. Geben Sie sich einfach mal ein wenig Mühe und denken Sie nach.

honk

18.06.2020 13:10 Uhr Antworten

aha!! und ich dachte die durchschnitliche Überlassungsdauer beträgt nur ein paar Monate.

Machen sie sich keine Gedanken, nach drei Monaten kann der Zeitarbeiter wieder eingesetzt werden.

Sie müssen positiv denken, am Anfang hatte Frau Nahles (SPD) sechs Monate unterbrechung geplant.

Dolph

18.06.2020 15:11 Uhr Antworten

Entweder, Sie wollen es nicht verstehen oder, Sie sind einfach doof...

Im übrigens sind es 3 Monate und 1 Tag.

honk

18.06.2020 21:17 Uhr Antworten

Ich verstehe Sie!

Es geht niemals um irgendwelche Mitarbeiter, die vielleicht gekündigt werden, aber es geht immer um Umsatz und Ihre eigene Zukunft, nichts anderes.

Dolph

19.06.2020 10:21 Uhr Antworten

Anscheinend nicht sonst würden Sie nicht immer ausblenden, dass die Zeitarbeitsnehmer sonst zu großen Teil unproduktiv als Arbeitslose ihr Dasein fristen würden. Sie haben 0,00 Wissen zum Thema, versuchen sich aber immer als Der Rächer der Armen aufzuspielen. Sie argumentieren mit dünnen Stammtisch-Parolen, sich immer wiederholenden Phrasen und äußern sich auf absolut dümmlichem Niveau. Haben Sie ernsthaft nichts anderes zu tun als sich hier in jedem zweiten Beitrag in der immer gleichen dümmlichen Art und Weise ihr seichtes geistiges Fahrwasser niederzuschreiben?

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