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Details zur Veranstaltung der Firma ES Edgar Schröder GmbH
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Die geplante Rechtsverordnung zum neuen § 11 a AÜG ermöglicht Kurzarbeitergeld auch für Zeitarbeitnehmer. Wie sind diese KUG-Bezugszeiträume hinsichtlich der AÜG-Fristenberechnung zu bewerten?
In diesem Seminar betrachten wir gemeinsam Beispiele aus der Praxis u. a. im Kontext der Kurzarbeit und gehen dabei auf die Fristenberechnung des AÜG am Beispiel der Überlassungshöchstdauer ein.
Welche Unterbrechungsregelung gilt nach dem AÜG und den Fachlichen Weisungen der BA und wann ist eine Unterbrechung als »hemmend« anzusehen?
Sie lernen die gesetzliche bzw. tarifliche Überlassungshöchstdauer beim Kunden richtig einzuschätzen. Diese Informationen können Sie im Wesentlichen für weitere Fristenberechnungen z. B. für Equal Pay, Branchenzuschläge, Probezeit u. s. w. nutzen.
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