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„Deckelung“ des Branchenzuschlags nach dem TV BZ ME

25.07.2019

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In einem interessanten Artikel befasst sich RA Dr. Bissels mit einem Urteil des LAG Hamm (18 Sa 1728/17). Das Gericht hatte über verschiedene Aspekte der Deckelung des Branchenzuschlages nach dem ME TV zu befassen. Dabei hat das Gericht nochmals klargestellt, dass auch bei Bezugnahme auf den Tarifvertrag Metall kein Anspruch auf Branchenzuschlag besteht, wenn das im Einsatzbetrieb gezahlte Vergleichsentgelt darunter liegt. Darüber hinaus positionierte sich das LAG Hamm zur Frage der Ermittlung des Vergleichsentgeltes. Dabei stellte sich das Gericht gegen die bisher herrschende Rechtsauffassung, nach der das niedrigste Entgelt als Maßstab herangezogen werden kann - vielmehr stellten die Richter einen zeitlichen Bezug her - zumindest wenn der Zeitpunkt der Einstellung des Mitarbeiters mit dem niedrigsten Entgelt beim Kunden schon lange zurückliegt und in der Zwischenzeit weitere vergleichbare Arbeitnehmer beschäftigt worden sind, die eine höhere Vergütung erhalten. Weiterhin führen die Richter aus, dass der Personaldienstleister seinen Kunden ggf. gerichtlich verpflichten kann, Arbeitsverträge und Abrechnungen vorzulegen.Lesen Sie hier den kompletten Beitrag mit weiteren interessanten Details.

Quelle: RA Dr. Bissels / Blog CMS

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