BAG: Sendestatus reicht für Kündigung per Einwurf-Einschreiben nicht als Zugangsnachweis
20.03.2025
In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens zusammen mit einem im Internet abgefragten Sendungsstatus nicht für einen Beweis des ersten Anscheins ausreicht, dass das Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer tatsächlich zugegangen ist. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter stellten klar, dass dafür ein Auslieferungsbeleg erforderlich sei.
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