Allgemeinverbindlichkeit der Zeitarbeits-Lohnuntergrenze endet morgen
30.09.2025
Die Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung legt gesetzlich Mindeststundenentgelte für alle in Deutschland beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer fest. Diese liegt aktuell bei 14,53 EUR/Std. Die Kanzlei Amethyst macht darauf auferksam, dass diese Verordnung zum morgigen 01.10.2025 ausläuft.
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