IG BCE bewilligt bis zu 15 Prozent Leiharbeiter in Michelin-Belegschaft
18.05.2005
(Quelle: gea.de)
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Das Arbeitsgericht Oldenburg wird sich demnächst mit der Frage beschäftigen, ob Redakteure von einer Leiharbeitsfirma zu Konditionen deutlich unter den Zeitungstarifen eingestellt werden und dauerhaft redaktionelle Arbeitsplätze einnehmen dürfen.
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