Regierung bringt Tariftreuegesetz trotz Kritik auf den Weg
08.08.2025
Die Bundesregierung hat den umstrittenen Gesetzentwurf für ein Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz gilt für Aufträge des Bundes oder seiner Behörden ab einem geschätzten Wert von 50.000 Euro und legt fest, dass auf Antrag nur eines Tarifpartners verbindlichen Standards für die Ausführung des Auftrages eingehalten werden müssen. Der Zeitarbeitstarif kann somit auf Antrag einer Gewerkschaft ausgehebelt werden. Im Vorfeld hatte der GVP seine Kritik nochmals erneuert. Der aktuelle Entwurf muss im nächsten Schritt nach der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Weiterlesen...