GVP zur Mindestlohnerhöhung: Zeitarbeit nicht direkt betroffen - aber große indirekte Folgen
07.10.2025
Im Sommer wurde beschlossen, den allgemeinen Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro anzuheben. Das BMAS hat dies nun in einer Verordnung umgesetzt und „betroffene Kreise“ zur Stellungnahme aufgefordert. In diesem Zuge stellt der GVP heraus, dass die Zeitarbeitsbranche nicht direkt betroffen ist, da eigene Tarifabschlüsse bestehen, deren unterste Entgeltgruppen seit vielen Jahren deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn liegen.
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