VBG siegt vor dem Bundessozialgericht gegen die Zeitarbeitsbranche
06.07.2004
In zwei langjährigen Verfahren hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in punkto Beitragsveranlagung gewonnen. Die Veranlagung der Zeitarbeitsunternehmen zum Gefahrtarif 1995 und die Herabsetzungspraxis für den Gefahrtarif 1998 wurden vom BSG als rechtmäßig angesehen und die Revisionen hiergegen zurückgewiesen.
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