EuGH-Gutachten klärt 18-Monats-Frist bei Betriebsübergang
17.06.2026
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat sich am 11. Juni zur Berechnung der Höchstüberlassungsdauer geäußert (Az. C 136/25). Seine Position: Wechselt der Entleiher im Zuge eines Betriebsübergangs, beginnt die 18-Monats-Frist nicht neu. Veräußerer und Erwerber eines Betriebs gelten für die Fristberechnung als dasselbe Unternehmen.
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