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Zuzahlung bei Übernachtung und Kostenübernahme Benzin ??

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EricNeko

Zuzahlung bei Übernachtung und Kostenübernahme Benzin ?? Verfasst am: Di, 18.März 2014 16:03

Antworten mit Zitat

Hallo ich soll einen Vertrag unterzeichnen der nach DGB und IBZ ok ist. Aber dann noch einmal unterzeichenn das ich für jede Übernachtung mind. 20,- zahle und da ich den Firmen Wagen für die Fahrt zum Arbeitsplatz und zurück Frei erhalte die gestammten Benzinkosten. Dafür erhalte ich je nach Wochenstundenzahl bis zu 4,70 die Stunde als Zuschuss pauschale. ist das noch normal ???

4x die Woche Übernachten sind im Monat 320 Euro die Ich zahle ??

2x16,- Sprit = 64,-

zusammen 384,- bei Steuerklasse 1 und 12,50 die Stunde bei Auszahlung von 35 Stunden die Woche bleiben mir 1180,- dafür bin ich die Woche komplett weg !!

Saskia Rabenstein

Verfasst am: Mi, 19.März 2014 12:25

Antworten mit Zitat

Im iGZ/DGB-Tarifvertrag ist keine Regelung über Reise- oder Fahrtkosten enthalten. Es verbliebe dann bei dem Grundsatz aus § 670 BGB, dass der Arbeitnehmer Aufwendungen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses angefallen sind, ersetzt erhält. Hier ist es aber so, dass der Arbeitgeber eine Zusatzvereinbarung schließen will, wonach der Arbeitnehmer die Aufwendungen selbst trägt und lediglich einen geringen Zuschlag erhält. Das verstößt gegen den Grundgedanken aus § 670 BGB und wäre daher unwirksam. Wird die Zusatzvereinbarung unterschrieben, dürfte der Arbeitgeber sie gleichwohl nicht anwenden. Da er es aber gerade aufgrund der Unterschrift tun wird, wäre die Konsequenz, die einbehaltenen Beträge vor dem Arbeitsgericht einzuklagen, was dazu führt, dass bereits mit Vertragsschluss großes Konfliktpotenzial gegeben ist. Hier ist es ratsam, die Vereinbarung nicht zu unterschreiben und sich nach einem anderen Stellenangebot umzuschauen, soweit der Arbeitgeber an der Vereinbarung festhält. In Zeiten des Fachkräftemangels diktieren die Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen, soweit sie zum Kreis der begeherten Arbeitskräfte gehören. Dieser Ratschlag kann jedoch allein anhand der mitgeteilten Informationen ergehen. Weitere Details sind nicht bekannt und können in die Bewertung nicht einfließen.

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