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AÜ aus Polen an deutsche AÜ Gesellschaft?

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BenRa

AÜ aus Polen an deutsche AÜ Gesellschaft? Verfasst am: Mo, 15.Jul 2013 13:29

Antworten mit Zitat

Guten Tag,

meine Frage ist folgende:

Eine polnische Gesellschaft die jegliche Vorasusetzungen zur AÜ erfüllt, verleiht den Arbeitnehmer an eine deutsche AÜ Gesellschaft. Diese wiederum verleiht den Arbeitnehmer weiter an den Endkunden.
Lohnabrechnung/Steuer etc. werden für den AN in Polen abgeführt und angefertigt. Die polnische Gesellschaft stellt lediglich der deutschen die Leistung in Rechnung.
Ist dies soweit möglich, oder kommen da Probleme auf die deutsche Gesellschaft zu?

Herzlichen Dank

Saskia Rabenstein

Verfasst am: Mo, 15.Jul 2013 14:34

Antworten mit Zitat

Die beschriebene Variante der Überlassung stellt einen Kettenverleih dar. Dieser ist unzulässig. Zwar ist der Kettenverleih nicht gesetzlich untersagt, die Bundesagentur für Arbeit sieht aber darin einen Grund die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu entziehen, da der zweite Verleiher beim Kettenverleih nicht der Arbeitgeber der überlassenen Arbeitnehmer ist. Das AÜG knüpft seine Regelungen vielfach daran an, dass der Verleiher Arbeitgeber ist und entsprechend Arbeitgeberpflichten zu erfüllen hat. Im Fall des Kettenverleih würden den zweiten Verleiher, der die tatsächlich Überlassung vornimmt, diese Arbeitgeberpflichten aber nicht treffen. In dieser Konstellation könnten die Regelungen des AÜG umgangen werden, worin die Erlaubnisbehörde eine Unzuverlässigkeit im Sinne des AÜG erkennt. Der deutschen Firma könnte daher im schlimmsten Fall die Erlaubnis entzogen werden.

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