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Fälligkeit der Auslöse bei Auslandseinsatz DRINGEND

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Gast

Fälligkeit der Auslöse bei Auslandseinsatz DRINGEND Verfasst am: So, 24.März 2013 12:58

Antworten mit Zitat

Weiß jemand, wann die Auslöse für einen 6 wöchigen Einsatz im Ausland fällig ist ?
Zeitarbeit BZA
Bitte wenn möglich mit § Angabe.

Vielen Dank

Personaldisponent

Re: Fälligkeit der Auslöse bei Auslandseinsatz DRINGEND Verfasst am: Mo, 25.März 2013 8:47

Antworten mit Zitat

§ 8.4 Beträgt der zeitliche Aufwand für die Wegezeit im Sinne von § 8.3 mehr als 2 Stunden, hat der Mitarbeiter Anspruch auf Übernahme von Übernachtungskosten nach folgender Maßgabe:
Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt grundsätzlich die Organisation der Unterbringung und die Kosten in voller Höhe. Bei erforderlicher Eigenorganisation einer Unterkunft durch den Mitarbeiter werden die Kosten nach vorheriger Genehmigung und Vorlage einer entsprechenden Quittung/Rechnung
vom Arbeitgeber übernommen bzw. erstattet. Alternativ kann eine Übernachtungspauschale in Höhe der
steuerlichen Sätze vereinbart werden.

§ 13.1 Die Mitarbeiter erhalten ein Monatsentgelt auf Basis ihrer vereinbarten individuellen regelmäßigen Arbeitszeit, das spätestens bis zum 15. Banktag des Folgemonats in der Regel unbar
ausgezahlt wird.

Weiteres ist im Tarifvertrag NICHT geregelt.

Nach meinem Verständniss müssten Sie jeweils mit der nächstmöglichen Lohnabrechnung Ihre Auslöse erhalten, sofern Ihr Arbeitgeber die benötigen Infos, Reisekostenbelege u. s. w. erhalten hat.

Meine Mitarbeiter/innen erhalten auf Wunsch vorab entsprechende Abschlagszahlungen/Vorschüsse.

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