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Krankheit

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matthias

Krankheit Verfasst am: Fr, 30.März 2012 5:46

Antworten mit Zitat

Seit 3 Monaten bin ich bei ein Personaldienstleister beschätigt.Bis Freitag war ich im Einsatz bei einer Firma tärig. Ab Sonnabend wurde ich plötzlich Krank wegen ein Rückenleiden.Am Montag bekam ich dan auch einen Krankenschein auf Arbeitsbefreiung vom Arzt.
Daraufhin sagte mir der Personnaldienstleister weden mir die Stunden aus den AZK berechnet.
Frage ? Ist das Rechtens.

Saskia Rabenstein

Verfasst am: Fr, 30.März 2012 11:30

Antworten mit Zitat

Leider geht aus der Schilderung nicht genau hervor, welche Stunden Ihnen berechnet werden und ob eine Reduzierung oder eine Gutschrift der Stunden Ihrer letzten Tätigkeit auf dem Arbeitszeitkonto erfolgen soll. Im Grundsatz gilt, dass Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nicht vom Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto abgezogen werden können. Es wäre jedoch zunächst zu klären, was genau Ihr Arbeitgeber berechnen will. Ferner gibt es verschiedene Regelungen die das Arbeitzeitkonto betreffen. So kommt es z.B. dann zu einem Guthabenverfall aufgrund Arbeitsunfähigkeit, wenn es sich dabei um Arbeitszeit handelt, die über die tarifliche Arbeitzeit hinausgeht, weil die betriebliche Arbeitzeit känger als die tarifliche ist.

AuchGast

Verfasst am: Sa, 31.März 2012 13:26

Antworten mit Zitat

Wenn der Einsatz nur bis Freitag geplant, und für die anschließende Zeit (z.B. 3Tage/2 Wochen o.ä.) eine Freistellung unter Inanspruchnahme des AZK vereinbart war, ist die Vorgehensweise korrekt.

Eine Krankschreibung (AUB) verhindert nicht die vereinbarte Freistellung mit AZK-Zahlung. Lohnfortzahlung ist ein Ersatz für ausgefallene Arbeitszeit. Durch die vorher geplante Freistellung fällt keine Arbeitszeit aus.
Bei geplantem Urlaub wäre es anders.

Gruß
AuchGast

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