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Wieviel Urlaubstage hat man im jahr

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Gast

Wieviel Urlaubstage hat man im jahr Verfasst am: So, 27.Nov 2011 19:52

Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen
Wollte fragen wieviel urlaubstage mann im jahr hat im arbeitsvertrag steht es nehmlich nicht trin
bei EPS Personalservice

Gast

Re: Wieviel Urlaubstage hat man im jahr Verfasst am: Mo, 28.Nov 2011 9:03

Antworten mit Zitat

Gast hat folgendes geschrieben:
Hallo Zusammen
Wollte fragen wieviel urlaubstage mann im jahr hat im arbeitsvertrag steht es nehmlich nicht trin
bei EPS Personalservice


24 Werktage mindestens.

RAADA

Re: Wieviel Urlaubstage hat man im jahr Verfasst am: Mi, 30.Nov 2011 9:58

Antworten mit Zitat

Gast hat folgendes geschrieben:
Hallo Zusammen
Wollte fragen wieviel urlaubstage mann im jahr hat im arbeitsvertrag steht es nehmlich nicht trin
bei EPS Personalservice


Es gilt das Bundesurlaubsgesetz

Gast

urlaubstage Verfasst am: Fr, 02.Dez 2011 10:01

Antworten mit Zitat

werktage 24.
arbeitstage 20.
heißt, bei einer 5 tage woche hat man 24 tage urlaub.
bei einer 6 tage woche nur 20, da man sich für den samstag ja auch urlaub nehmen muss.
ungerecht, aber ist so.
P.S. So formuliert steht das im Bundesurlaubsgesetz aber nicht. Mann muss zwischen den zeilen lesen.

AuchGast

Re: urlaubstage Verfasst am: Mi, 07.Dez 2011 17:49

Antworten mit Zitat

Gast hat folgendes geschrieben:

...
heißt, bei einer 5 tage woche hat man 24 tage urlaub.
bei einer 6 tage woche nur 20, da man sich für den samstag ja auch urlaub nehmen muss.
ungerecht, aber ist so.
P.S. So formuliert steht das im Bundesurlaubsgesetz aber nicht. Mann muss zwischen den zeilen lesen.



Guten Tag,

so einen Schwachfug habe ich selten gelesen!
Der Unsinn steht auch nicht "zwischen den Zeilen".

An den Fragesteller:
Es liegt an Deiner Betriebszugehörigkeit (Dauer) und an dem angewandten Tarifvertrag Deiner Firma.
Der geltende Tarifvertrag muss dort "ausliegen". Frage danach. Dort steht es drin.

Gruß
AuchGast

alter gast

Re: urlaubstage Verfasst am: Do, 08.Dez 2011 10:03

Antworten mit Zitat

AuchGast hat folgendes geschrieben:
Gast hat folgendes geschrieben:

...
heißt, bei einer 5 tage woche hat man 24 tage urlaub.
bei einer 6 tage woche nur 20, da man sich für den samstag ja auch urlaub nehmen muss.
ungerecht, aber ist so.
P.S. So formuliert steht das im Bundesurlaubsgesetz aber nicht. Mann muss zwischen den zeilen lesen.


Guten Tag,

so einen Schwachfug habe ich selten gelesen!
Der Unsinn steht auch nicht "zwischen den Zeilen".

An den Fragesteller:
Es liegt an Deiner Betriebszugehörigkeit (Dauer) und an dem angewandten Tarifvertrag Deiner Firma.
Der geltende Tarifvertrag muss dort "ausliegen". Frage danach. Dort steht es drin.

Gruß
AuchGast


Der jenige der den Unfug geschrieben hatte.
Ich meinte das genau andersrum:
20 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche.
24 tage Urlaub bei 6 Tage Woche.

Es stimmt das es im Tarifvertrag steht, Aber nicht jede Firma hat einen Tarifvertrag.

Gast

Urlaub Verfasst am: Do, 08.Dez 2011 10:53

Antworten mit Zitat

Folgendes gilt:
Das Bundesurlaubsgesetz ging von 6 Werktagen pro Woche aus. Deshalb 4 Wochen im Jahr.
Bei 5 Arbeitstagen pro Woche verringert sich der Anspruch auf 20 Urlaubstage. Dies bestätigt ein Urteil des Bundesarbeitsgericht.
Steht im Arbeitsvertrags nichts über Urlaubsanspruch, muss zunächst überprüft werden, ob der Arbeitsgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist. Falls ja, darf der Tarifvertrag die gesetzliche Regelung nicht unterschreiten. Es gelten besondere Regelungen für z.B. Auszubildende und Seeleute.

alter gast

Re: Urlaub Verfasst am: Fr, 09.Dez 2011 11:58

Antworten mit Zitat

Gast hat folgendes geschrieben:
Folgendes gilt:
Das Bundesurlaubsgesetz ging von 6 Werktagen pro Woche aus. Deshalb 4 Wochen im Jahr.
Bei 5 Arbeitstagen pro Woche verringert sich der Anspruch auf 20 Urlaubstage. Dies bestätigt ein Urteil des Bundesarbeitsgericht.
Steht im Arbeitsvertrags nichts über Urlaubsanspruch, muss zunächst überprüft werden, ob der Arbeitsgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist. Falls ja, darf der Tarifvertrag die gesetzliche Regelung nicht unterschreiten. Es gelten besondere Regelungen für z.B. Auszubildende und Seeleute.

Stimmt genau! Besondere Regelungen gibt es auch für Jugendliche und Schwerbehinderte.

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