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Falsch eingruppiert, was kann man machen ?

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bis88%

Falsch eingruppiert, was kann man machen ? Verfasst am: Mo, 18.Okt 2010 0:13

Antworten mit Zitat

Liebes Forum !
seit kurzer Zeit wird meine Arbeitskraft auch verliehen, ich bekomme einen Tagessatz, eine aufwandsbezogene Zulage und eine Vergütung. so weit so gut. ich habe 2 Berufe gelernt, für den einen war die Stelle zuerst ausgeschrieben. schon beim Vorstellungsgespräch wurde klar, dass die eigentlich ausgeschriebene Stelle schon vergeben ist (Tarifgruppe 4) und jetzt ein Studiosus gefragt ist, d.h. Tarifgruppe 9. meine Vergütung wurde aber nach TG 4 bezahlt. Der Job ist ohne Studium eigentlich gar nicht zugelassen aber der vertrag unterschrieben. dazu, liebes Forum habe ich gleich eine ganze Fragepalette:
A) Muss ich nun nach Tarif 9 bezahlt werden ?
B) gilt dies auch rückwirkend ?
C) Der fehler liegt also bei der Leiharbeitsfirma, d. h. wenn ich nach tarifklasse 9 bezahlt werden muss und ein neuer Vertrag verfasst wird, muss ich dann auf die tagespauschale und die einsatzbezogene Zulage verzichten oder kann ich quasi einfach nur auf mein Recht auf die eingruppierung in die korrekte Gruppe bestehen ?
Danke im voraus !
bis 88%

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