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Tarifauslegung (iGZ /DGB) - Mehrarbeitszuschlag

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ZAN

Tarifauslegung (iGZ /DGB) - Mehrarbeitszuschlag Verfasst am: So, 04.Okt 2009 10:55

Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

Im Manteltarivvertrag iGZ ist folgendes geregelt:

*** schnipp ***

Zuschläge
4.1. Mehrarbeit
4.1.1 Mehrarbeit ist die über die regelmäßige monatliche Arbeitszeit hinausgehende
Arbeitszeit.
4.1.2 Mehrarbeitszuschläge werden für Zeiten gezahlt, die in Monaten mit
20 Arbeitstagen über 160 geleistete Stunden
21 Arbeitstagen über 168 geleistete Stunden
22 Arbeitstagen über 176 geleistete Stunden
23 Arbeitstagen über 184 geleistete Stunden
hinausgehen.
Der Mehrarbeitszuschlag beträgt 25 Prozent und wird jeweils in dem
Monat ausgezahlt, in dem die Mehrarbeit angefallen ist.
Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Teilzeitbeschäftigte.

Und

4.5. Sonstige Zuschlagsvereinbarungen
4.5.1. Treffen mehrere Zuschläge für die gleiche Arbeitszeit zusammen,
so wird nur der jeweils höhere Zuschlag gezahlt.

*** schnapp ***

Nun der strittige Sachverhalt:

1.
Der AG lehnt eine Zuschlagszahlung für Mehrarbeit mit der Begründung ab, dass im betreffenden Monat bereits Zuschläge für Samstags- und Sonntagsarbeit ausgezahlt wurden.
Nach meinem Verständnis der o.g. Regelungen sind Mehrarbeitszuschläge aber nur auf Tage / Stunden anzuwenden, die über die o.g. Grenzen hinausgehen. Also ab der 161sten Sunde im betreffenden Monat. Diese waren aber normale Wochentage, für die keine anderen Zuschläge angefallen / ausbezahlt wurden.
Würde man der Auslegung des AG folgen (Pauschalisierung über den gesamten Monat), bräuchte er in Monaten, in denen z.B. ein Sonntagszuschlag gezahlt wurde, regelmäßig keine Samstags- oder Nachtzuschläge mehr zu zahlen, da diese ja geringerwertiger als der Sonntagszuschlag sind. Dies erfolgt natürlich nicht.

2.
Der betreffende Monat hatte durch Wochenenden und Feiertage nur 19 reguläre Arbeitstage. Lässt sich aus §4.1.2 herleiten, dass Mehrarbeit bereits ab der 152sten Stunde vorliegt?

Gast

Verfasst am: Mo, 05.Okt 2009 12:19

Antworten mit Zitat

1) ja
2) ja

Gast

Verfasst am: Mo, 05.Okt 2009 12:20

Antworten mit Zitat

1) ja, der Arbeitgeber hat hier richtig gehandelt. Es wird nur ein Zuschlag, und zwar der höhere bezahlt
2) ja

ZAN

Re: Verfasst am: Mo, 05.Okt 2009 17:24

Antworten mit Zitat

Gast hat folgendes geschrieben:
1) ja, der Arbeitgeber hat hier richtig gehandelt. Es wird nur ein Zuschlag, und zwar der höhere bezahlt
2) ja


Hallo Gast, ich kann dem nicht zustimmen.
Woraus leitet sich Deine Einschätzung ab (ausser evtl. dem Führen eines ZA-Unternehmens) ?

Würde man dieser Argumentation folgen, würde es bedeuten, dass Zuschläge nicht mehr an die Stunde (den Tag) der Entstehung gebunden, sondern auf den gesamten Abrechnungsmonat umgelegt würden. Dies würde in der Folge auch bedeuten, dass in Monaten, in denen der AN einen Sonn-/Feiertagszuschlag erhält, keine Samstags- oder Nachtzuschläge mehr ausbezahlt werden müssten. Das entspricht aber natürlich nicht der Praxis.

noch ein Gast

Verfasst am: Mo, 11.März 2013 21:11

Antworten mit Zitat

stolpere gerade Jahre später darüber

Dabei darf man nicht vergessen: iGZ ist 7 h/Tag, also gibt es für die 1te Stunde Mehrarbeit keinen Zuschlag.

Oder besser gesagt: bei 20 T/Monat sind 140 h 'Pflicht', aber erst nach zusätzlichen 20 h gibt es Zuschlag
Und wenn's Monate mit Urlaub oder Krankheit (zu 7 h/d) sind

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