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Unterkunft

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Locki

Unterkunft Verfasst am: Mo, 29.Jun 2009 12:19

Antworten mit Zitat

Meine Zeitarbeitsfirma hat mir gekündigt und will mich jetzt aus der unterkunft raus haben ich habe jedoch keine eigene wohnung und keine möglichkeit wo unterzukomm, könn die mich einfach so aus der unterkunft rausschmeissen?

Saskia Rabenstein

Verfasst am: Mo, 29.Jun 2009 15:56

Antworten mit Zitat

Es gibt auch für die Kündigung einer Dienstwohnung Kündigungsfristen. So muss der Arbeitgeber spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats die Kündigung des Mietvertrags erklären, damit dieses zum übernächsten Monat ausläuft. Hat Ihr Arbeitgeber also die Kündigung des Mietverhältnisses bis zum 3.Juni 2009 erklärt, müssen Sie bis zum 30. August 2009 ausziehen. Vereinbarungen, die von dieser Regelung zu Ihrem Nachteil abweichen sind unwirksam.
Eine kürzere Kündigungsfrist ergibt sich nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis seiner Art nach, die Überlassung einer Werkswohnung erforderlich macht und aus diesem Grund die Wohnung für einen anderen Arbeitnehmer benötigt wird. Dies gilt bspw. für Verwalter- und Hausmeisterwohnungen oder für Bereitschaftsdienst, Wachpersonal etc. In diesem Fall muss die Kündigung des Mietverhältnisses ebenfalls spätestens bis zum dritten Werktag erklärt werden. Die Kündigungsfrist endet aber mit Ablauf des selben Monats. Wurde die Kündigung des Mietverhältnisses wie oben bis zum 3. Juni 2009 erklärt, müssen Sie zum 30. Juni 2009 ausziehen. Zu beachten bleibt, dass die Kündigung des Mietverhältnisses gesondert erklärt werden muss. Sie entspricht nicht der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

AuchGast

Re: Unterkunft Verfasst am: Do, 02.Jul 2009 16:05

Antworten mit Zitat

Locki hat folgendes geschrieben:
Meine Zeitarbeitsfirma hat mir gekündigt und will mich jetzt aus der unterkunft raus haben


Hallo Locki,

ich vermute, dass es hier um eine Unterkunft bei einem Montageeinsatz geht (statt Auslösung und selbst zu zahlendem Hotelzimmer).
Das gibt es natürlich nur während der Zeit, in der man für die Firma dort auf Montage ist.

Sollte es sich tatsächlich um eine Dienstwohnung mit entsprechendem Mietvertrag handeln, hat Saskia ja schon eine ausführliche Erklärung gegeben.

Locki hat folgendes geschrieben:

ich habe jedoch keine eigene wohnung und keine möglichkeit wo unterzukomm,


Wo hast Du denn vorher gewohnt, falls es sich - meiner Vermutung gemäß - um eine Montage-Unterkunft handelt? Sad

Locki hat folgendes geschrieben:

könn die mich einfach so aus der unterkunft rausschmeissen?


Üblicherweise zieht man bei Beendigung des Montageeinsatzes selbst aus und fährt nach Hause - oder zur nächsten Montagestelle.

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