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Zeitarbeit Urlaub

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Gast

Zeitarbeit Urlaub Verfasst am: Do, 19.Feb 2009 14:42

Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe bei meiner Zeitarbeitsfirma am 10.10.2008 einen Arbeitsvertrag geschlossen und bin am 26.01.2009 gekündigt worden. Würde gerne wissen wie viel Urlaub mir zugestanden hat da ich mehr Urlaub beantragt habe wie mir laut Arbeitgeber zusteht. Für mich sind das 3 volle Beschäftigungsmonate d.h. 6 Urlaubstage oder täusche ich mich.
Vielen Dank für eure Antworen schon im Vorraus.

Ein Zeitarbeiter

Re: Zeitarbeit Urlaub Verfasst am: Do, 19.Feb 2009 14:56

Antworten mit Zitat

Hallo Gast,

in der Probezeit wird in der Regel mit 1,67 Urlaubstagen pro vollen Kalendermonat gerechnet. Die fehlenden 0,33 sind wohl Risikodeckung der Zeitfirma. Vertraglich sind es zwei Tage pro vollen Kalendermonat. Ihnen stehen also, wenn ich Ihre Angaben richtig gesehen habe für zwei volle Kalendermonate vier Urlaubstage zu.

AuchGast

Verfasst am: So, 22.Feb 2009 18:29

Antworten mit Zitat

Guten Tag,

um den Urlaubsanspruch korrekt berechnen zu können, muss man wissen, was dazu im maßgebenden Arbeits-/Tarifvertrag steht (und welcher Tarifvertrag gilt). Dazu fehlt hier jeglicher Hinweis.

Für den Fall, dass auch dort der Hinweis ist, dass während der Probezeit das BUrlG gilt, wäre folgende Berechnung richtig:

(zu beachten ist der Unterschied Werk - und Arbeitstage!)

Das BUrlG spricht von 24 Werktagen (das ist Mo - Sa)
Hat man eine 5-Tage-Woche (z.B. Mo - Fr.) ist die Rechnung: 24 Werktage : 6 Werktage x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage pro Jahr Urlaub.
Geteilt durch 12 Monate ergibt einen Urlaubsanspruch von 1,66666* = 1,67 Arbeitstagen pro Monat. (Das hat also garnix mit der hier erwähnten Risikoabdeckung zu tun.)
Bei 3 vollendeten Monaten ergibt das einen Gesamt-Urlaubsanspruch von 5,01 = 5 Arbeitstagen.

Den Hinweis aus dem BUrlG "Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr" können wir hier außer Acht lassen, da sich erst ab einer bestehenden Betriebszugehörigkeit ab 6 Monaten etwas ändern könnte.

Gruß
AuchGast

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