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Bezahlung bei Nichtbeschäftigung?

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Gast

Bezahlung bei Nichtbeschäftigung? Verfasst am: Mi, 14.Jan 2009 0:13

Antworten mit Zitat

Hallo,

ich war insgesamt 3 Wochen bei einer "Zeitarbeitsfirma" unter Vertrag. In dieser Zeit war ich in einem Kundenbetrieb der "Zeitarbeitsfirma" tätig ( is ja klar). Allerdings wurde mir von der "Zeitarbeitsfirma" gesagt, ich arbeite die 1. Woche, die 2. nicht, aber die 3. schon ( Kundenbetrieb machte Urlaub oder so; was aber doch auch egal ist, da ich ja den Vertrag mit der "Zeitarbeit" habe, oder?).

Bekomme ich die 2. Woche bezahlt? Überstunden hatte ich keine sammeln können.

Hoffe ich habe mich nicht zu undeutlich ausgedrückt und danke im Vorraus für die Antworten.

ontime

Verfasst am: Mi, 14.Jan 2009 7:57

Antworten mit Zitat

hallo,
also wenn sie bei der zeitarbeitsfirma eingestellt sind, dann bekommen sie ihren lohn natürlich weiterhin gezahlt, bei einer seriösen zeitarbeitsfirma zumindest.
in ihrem fall würde es bei uns so gehandhabt, das wir den mitarbeiter aus dem gleitzeitkonto bezahlen, dieses in den minus bereich geht aber das ist in der regel bei einer 40std woche kein problem, da sammeln sich pro woche 5std an und das gleitzeitkonto ist ganz schnell wieder im positiven bereich.
also machen sie sich keine gedanken, das alles können sie aber sicherlich auch in ihrem arbeitsvertrag nachlesen.
ich wünsche ihnen viel erfolg mit ihrem neuen job und schreiben sie mir bitte wenn die firma in der sie beschäftigt sind den sachverhalt anders löst.

mit freundlichen grüssen
edip arslan
ontime-personalservice

eine Disponentin

Verfasst am: Mi, 14.Jan 2009 20:12

Antworten mit Zitat

Hallo,

ich kann mich da meinem Kollegen von der Konkurrenz nur anschließen. Es gibt allerdings auch Firmen die das über diverse Tricks versuchen zu umgehen. Wichtig ist was im Vertrag steht. Haben Sie etwas unterschrieben laut dem Sie sich tätglich in der Früh bei Tagen an denen Sie nicht im Einsatz sind melden müssen um zu signalisieren " Leute ich will arbeiten habt ihr was für mich?" und sie tun das dann nicht, dann werden Ihnen die Tage möglicherweise nicht bezahlt. Achten Sie darauf. Manche Firmen haben für sowas extra Formulare die man beim Arbeitsvertrag mit unterschreiben muss.

Ansonsten muss die Zeitarbeitsfirma Ihnen wie schon der Kollege sagte die Tage bezahlen was, soweit mir bekannt, in jeder Zeitarbeitsfirma mit den Stunden aus dem Arbeitszeitkonto gemacht wird. Je nach Auftrag gehen auch wir dafür schon einmal ins Minus wenn wir genau wissen, der Mitarbeiter holt die Stunden auf jeden Fall wieder rein.

Trenko

Guten Morgen, Verfasst am: Do, 15.Jan 2009 8:17

Antworten mit Zitat

Die Meinung der Autoren - Ontime, eine Disponentin - ist sehr Bedenklich. Mit Abschluss des
Arbeitsvertrages haben Sie den Arbeitgeber in den sg. Annahmeverzug gesetzt. Das Risiko des AG
bei Nichtbeschäftigung durch ein Stundenminuskonto auf den Leiharbeitnehmer zu verlagern ist fragwürdig.
Es währe interessant, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Praxis in diesen Unternehmen
angewendet wird.

ontime

fragwürdig??? Verfasst am: Do, 15.Jan 2009 8:27

Antworten mit Zitat

die anwendung eines zeitkontos ist fragwürdig???- an tremko:

ihr beitrag ist sehr schön geschrieben - auch die auswahl ihrer worte ist vom feinsten, kann man nicht anders sagen aber schauen sie einmal in die jeweiligen manteltarifverträge, sei es vom amp oder den anderen zeitarbeitsverbänden, dort ist sogar die max. höhe der gleitzeitkonten vorgeschrieben, für den positiven bereich oder den negativen.

gruss
arslan
ontime-personalservice

stemo2609

@trenko Verfasst am: Sa, 17.Jan 2009 19:08

Antworten mit Zitat

Hallo,

Danke Trenko!! Hatte schon befürchtet es gäbe in diesem Forum keine seriösen Anwender der Tarifverträge mehr. In der Regel dürfen max. 2 Tage Zeitkonto angewiesen werden (vom Arbeitgeber, also den Zeitarbeitsunternehmen), außer das Entleihunternehmen geht in Betriebsruhe - was bei einer bereits vor dem Einsatz festgelegten Beschäftigungsdauer von 3 Wochen allerdings sehr fraglich ist. "Gast" hatte ja diesen Fall so beschrieben!

Eine Vorgehensweise wie die gnadenlose Belegung der zweiten Woche mit Zeitkontoguthaben (welches in diesem Fall ja nicht vorhanden ist) bewirkt ja des Ausscheiden von "Gast" mit einem negativen Zeitkonto - dass diese vorgestreckte Bezahlung dem Mitarbeiter in diesem Fall geschenkt wird halte ich für fraglich.

Richtig ist, dass das Zeitarbeitsunternehmen in der verleihfreien Zeit Wartezeit bezahlen muss - wenn sich kein anderes Entleihunternehmen für die zweite Woche findet - eine andere seriöse Möglichkeit gibt es nicht!

Gruß stemo2609

eine Disponentin

Re: @trenko Verfasst am: Mi, 21.Jan 2009 21:21

Antworten mit Zitat

stemo2609 hat folgendes geschrieben:
Hallo,

Danke Trenko!! Hatte schon befürchtet es gäbe in diesem Forum keine seriösen Anwender der Tarifverträge mehr. In der Regel dürfen max. 2 Tage Zeitkonto angewiesen werden (vom Arbeitgeber, also den Zeitarbeitsunternehmen), außer das Entleihunternehmen geht in Betriebsruhe - was bei einer bereits vor dem Einsatz festgelegten Beschäftigungsdauer von 3 Wochen allerdings sehr fraglich ist. "Gast" hatte ja diesen Fall so beschrieben!

Eine Vorgehensweise wie die gnadenlose Belegung der zweiten Woche mit Zeitkontoguthaben (welches in diesem Fall ja nicht vorhanden ist) bewirkt ja des Ausscheiden von "Gast" mit einem negativen Zeitkonto - dass diese vorgestreckte Bezahlung dem Mitarbeiter in diesem Fall geschenkt wird halte ich für fraglich.

Richtig ist, dass das Zeitarbeitsunternehmen in der verleihfreien Zeit Wartezeit bezahlen muss - wenn sich kein anderes Entleihunternehmen für die zweite Woche findet - eine andere seriöse Möglichkeit gibt es nicht!

Gruß stemo2609


Oh Man... das ist doch wieder typisch... immer gleich drauf hauen anstatt nachzufragen.

Fakt ist, ich bin ehrlich zu meinem Mitarbeiter. Ich sage ihm, und das auch schon bei der Einstellung, welche Möglichkeiten es mit dem Zeitkonto gibt. Er kann Stunden ansammeln, abbummeln oder irgendwann auszahlen lassen. Lt. unserem Tarifvertrag geht alles über die 35 Std. Woche aufs Arbeitszeitkonto... bis das max. 150 Stunden sind. Danach wird alles über 150 Std. automatisch ausgezahlt. Wenn ich jetzt einen Mitarbeiter frei habe, aber den, weil er eben so gut ist nicht entlassen möchte, dann spreche ich mit ihm. Und zwar EHRLICH!!!!! Wenn ich keinen Einsatz bekomme und sein Zeitkonto im Minus ist, dann muss ich ihn zwangsläufig nach einer gewissen Zeit entlassen. Fakt ist auch, dass ich nicht Unsummen an Minusstunden auflaufen lassen kann. Aber wenn ich ins Minus gehe dann ist das mein bzw. das Risiko des Unternehmens und das müssen wir selbstverständlich selbst tragen. Notfalls machen wir Verlust. Dem Mitarbeiter werden also bei Ausscheiden die Stunden nicht auf irgendeine verworrene Art und Weise in Abzug gebracht!

Im Übrigen, ich musste in meiner ganzen Laufbahn noch nie Zeitkonto ANWEISEN!!!!
Das Einzige was ich da jemals angewiesen habe ist die Auszahlung einiger Plusstunden mit der nächsten Abrechnung wenn derjenige mal eine kleine Finanzspritze brauchte...
Da kann ich doch echt nur den Kopf schütteln.

stemo2609

@eine Disponentin Verfasst am: Fr, 23.Jan 2009 19:45

Antworten mit Zitat

... vielen Dank für die Belehrung...

Ist ja schön dass Sie ehrlich mit Ihren Mitarbeitern umgehen. Wie nennen Sie denn bei Austritt dem Mitarbeiter nachzuzahlende Minusstunden? Bei einer Beschäftigungsdauer von drei Wochen und einer Einsatzdauer von 2 Wochen wird dies eintreten.

Wenn Sie dies Verlust nennen wollen und nicht Wartezeit - Bitteschön

ontime

@stemo2609 Verfasst am: Di, 27.Jan 2009 8:00

Antworten mit Zitat

...wie sie es nennt, ist doch eigentlich relativ "egal" - die Hauptsache ist das sie es macht.

Ein Zeitarbeitsunternehmen ist nunmal wie jedes andere Geschäft auch auf Gewinn fixiert und wenn man Stunden bezahlt, die der Mitarbeiter effektiv nicht gearbeitet hat, dann ist das für das Unternehmen nunmal Verlust - wichtig ist doch das man diese dem Mitarbeiter bezahlt.

Seid doch froh, das es solche seriös arbeitenden Unternehmen noch gibt !!!

Ein wenig über die aus den Fugen geratene Diskussion schmunzelnd, wünsche ich Ihnen allen einen schönen Tag...

eine Disponentin

Verfasst am: So, 01.Feb 2009 22:16

Antworten mit Zitat

Vielen Dank Herr Kollege. Aber es gibt immer Menschen, für die Zeitarbeit alles mögliche ist, nur eben nicht seriös.

Schade, aber wir geben nicht auf und kämpfen weiter gegen die herrschenden Vorurteile. Smile

AuchGast

Re: Verfasst am: Mi, 04.Feb 2009 20:14

Antworten mit Zitat

eine Disponentin hat folgendes geschrieben:
Vielen Dank Herr Kollege. Aber es gibt immer Menschen, für die Zeitarbeit alles mögliche ist, nur eben nicht seriös.


Tach alle,
nun möchte ich doch noch meinen Senf dazugeben. Wink

Mit der v.g. Bemerkung meintest Du hoffentlich nicht Stemo, welcher seit Langem hier kompetente Antworten gibt - und auch diesmal einer der Wenigen war, der die Ursprungsfrage richtig verstanden hat.
Dadurch hat er mit seinem Konsenz recht, wenn ich auch zum ersten Teil seiner Antwort vom 17.01. eine andere Meinung habe (diese unterschiedlichen Auffassungen kommen aber immer wieder davon, dass die hier Schreibenden meist nur den von ihnen angewandten Tarifvertrag im Auge haben. Razz

Auch Du bist ja "am Ende" richtig: Bezahlen, wie auch immer (ich hätte übrigends den gleichen Weg wie Du gewählt - nur logischer erklärt. *grins*).

Die Antwort von Ontime (27.01,) hatte ich für ein schönes Schlusswort gehalten - bis Dein o.g. allgemeiner Vorwurf kam (wovon ich glaubte, dass er an Stemo gerichtet sein könnte).
Vielleicht hat er gerade keine Zeit oder ist in Urlaub - oder hatte nur keine Lust darauf zu antworten ...

eine Disponentin hat folgendes geschrieben:
Schade, aber wir geben nicht auf und kämpfen weiter gegen die herrschenden Vorurteile. Smile


Das ist grundsätzlich eine gute und löbliche Idee. Smile

Gruß
AuchGast

PS: Rein gefühlsmäßig (aber das sagt ja nix) ist Trenko kein "Anwender".

AuchGast

Re: Verfasst am: Mi, 04.Feb 2009 20:31

Antworten mit Zitat

AuchGast hat folgendes geschrieben:

übrigends


und meint übrigens. (mannomannomann) Sad

Ich finde keine Editierfunktion. Gibt es die hier?

stemo2609

@ AuchGast Verfasst am: Mo, 09.Feb 2009 19:45

Antworten mit Zitat

Guten Abend AuchGast,

leider hatte ich keinen Urlaub, sondern vielmehr trifft Ihre Vermutung zu, dass ich nicht antworten wollte.
Ich bin sicher, dass der Grundgedanke meiner Antwort angekommen ist, und das zählt, nicht meine bewußt nicht erfolgte Antwort auf unsinnige Andeutngen.

Leider habe ich nicht die Zeit mich ausführlich mit den nicht von uns angewendeten Tarifverträgen zu befassen; zudem dies hinsichtlich des BZA doch sehr viel Zeit benötigen würde - ist ja doch recht umfangreich. daher kann ich mich nur kompetent auf den IGZ und das AÜG im Allgemeinen beziehen.

Letztlich zählt aber, dass meine Antworten etwas helfen können.

Beste Grüße

stemo2609

querdenker

Re: Verfasst am: Do, 26.Nov 2009 18:20

Antworten mit Zitat

ontime hat folgendes geschrieben:
hallo,
also wenn sie bei der zeitarbeitsfirma eingestellt sind, dann bekommen sie ihren lohn natürlich weiterhin gezahlt, bei einer seriösen zeitarbeitsfirma zumindest.
in ihrem fall würde es bei uns so gehandhabt, das wir den mitarbeiter aus dem gleitzeitkonto bezahlen, dieses in den minus bereich geht aber das ist in der regel bei einer 40std woche kein problem, da sammeln sich pro woche 5std an und das gleitzeitkonto ist ganz schnell wieder im positiven bereich.
also machen sie sich keine gedanken, das alles können sie aber sicherlich auch in ihrem arbeitsvertrag nachlesen.
ich wünsche ihnen viel erfolg mit ihrem neuen job und schreiben sie mir bitte wenn die firma in der sie beschäftigt sind den sachverhalt anders löst.

mit freundlichen grüssen
edip arslan
ontime-personalservice


Im Falle eines Nichteinsatzes, den einzig und allein die Leiharbeitsfirma zu verantworten hat, ist es laut BGB unzulässig, dem LAN Minusstunden auf das Zeitkonto zu buchen. Die Leiharbeitsfirma befindet sich im Annahmeverzug und hat im Übrigen das unternehmerische Risiko der zeitweisen Nichtvermittlung zu tragen.

Das heißt im Klartext: Die Leiharbeitsfirma hat den Leiharbeitnehmer in Nichteinsatzzeiten zu bezahlen. Es besteht für den LAN keinerlei Verpflichtung diese Zeit nachzuarbeiten.

Ich habe das bereits 2X beim Arbeitsgericht durchgezogen und in beiden Fällen Recht bekommen.

Die Leiharbeitsfirma hat das unternehmerische Risiko des Nichteinsatzes zu tragen und darf dies nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen.

querdenker

juergensolo

Bezahlung vom Stundenkonto und andere Merkwürdigkeiten Verfasst am: So, 21.März 2010 12:19

Antworten mit Zitat

Hallo liebe User,

wenn jemand bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt ist und das Unternehmen keinen Einsatz für seinen Mitarbeiter hat kann er selbstverständlich nicht einfach vom Stundenkonto bezahlt werden und dann die Minusstun´den wieder aufholen. Zitat Tarifvertrag: "Minusstunden sind die unter der
individuellen regelmäßigen monatlichen
Arbeitszeit liegenden Arbeitsstunden"
Wenn der Dienstleister keinen Auftrag hat ist das sein Problem. Dann wird trotzdem Bezahlt und zwar das was im Vertrag vereinbart ist. Wenn also ein Unternehmen verlangt das ihr Auftragsfreie Zeiten als Minusstunden ansammelt dann wert euch. Diese dürfen nur, wie im Zitat genannt, angesammelt werden, wenn ihr z.B. einen 35 Stundenvertrag habt bei einem Kunden aber immer wieder nur 30 Stunden gearbeitet wird. Dann geht euer Konto ins Minus, wenn ihr auf volle Bezahlung besteht.

Bis dann und immer schön informieren.

Es gibt auch korrekte Disponenten und/oder Niederlassungsleiter(so wie mich) die sich auch an Abmachungen hallten und dadurch den Respekt der Mitarbeiter-/innen haben.

Gruss
juergensolo

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