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iGZ-Tarif sonstige Zuschläge medizinisch/ärztlicher Bereich
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Saskia Rabenstein | ||
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Bernd Hospodarz | ||
Gast |
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nora |
iGZ-Tarif sonstige Zuschläge medizinisch/ärztlicher Bereich Verfasst am: Do, 06.März 2008 14:26 Eine Frage in die Runde:
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Fr, 07.März 2008 17:09 Es gibt wohl momentan noch keine eindeutige Zuordnung der Altenpflege zu einem bestimmten Berufsfeld. Diskutiert wird, ob sie eher zur medizinisch orientierten Pflege oder zur Sozialarbeit gehört. Nach eigener Auskunft einer Ausbildungsstätte zum Altenpfleger/in geht die Tendenz aber zur Sozialarbeit. Unter anderem deshalb, weil sich die Terminologie der Altenpflege von der der Krankenpflege unterscheidet. Zwar nur geringfügig aber signifikant. Die Bezeichnung der zu betreuenden Personen in der Krankenhauspflege lautet Patient/in, in der Altenpflege werden diese weithin als Bewohner(in) oder mit ihrem Namen bezeichnet. In der ambulanten Pflege gewinnt die Bezeichnung Kunde immer mehr an Bedeutung, da ja die Senioren individuell ausgewählte und speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pflegemaßnahmen bestellen und bezahlen. Es liegt keine ärztliche Verordnung dafür vor.
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nora |
Verfasst am: Mo, 10.März 2008 15:41 @Saskia Rabenstein
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Bernd Hospodarz |
Verfasst am: Di, 11.März 2008 9:10 Eine definition ist tatsächlich sehr schwer. Die Ausführungen von Frau Gabenstein sind insoweit sehr genau.
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Gast |
Re: Verfasst am: Sa, 03.Okt 2009 14:52
Ich denke, bevor die Zuordnung nicht explizit gerichtlich oder tarifrechtlich (z.B. durch Aufzählung der Ausbildungsberufe und / oder der Einsatzorte) geregelt ist, wird man sich als Zeit-AN entweder mit der geringerwertigen Zuordnung abfinden oder selbst eine Feststellungsklage einreichen müssen. Sicherlich wird kein Zeitarbeitsunternehmen von sich aus nur auf Antrag des AN die höheren Zuschläge bezahlen. |