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Sozialversicherung

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kusco

Sozialversicherung Verfasst am: Do, 17.Jan 2008 18:24

Antworten mit Zitat

Hallo,
in einem lehrbuch habe ich gelesen, das auch der Entleiher einen Zeitarbeiter bei der Sozialversicherung anmelden muss. Stimmt das?
Vielen Danl für die Hilfe

gast

Sozialversicherung Verfasst am: Fr, 18.Jan 2008 9:41

Antworten mit Zitat

Nein, Arbeitgeber ist der Verleiher.

AuchGast

Verfasst am: So, 20.Jan 2008 15:02

Antworten mit Zitat

Hi Kusco,

das könnte an einem alten Lehrbuch liegen (und an einer "unglücklichen" Formulierung).

Bis vor ca. 2 Jahren war der Entleiher verpflichtet, Anfang und Ende einer Überlassung (für jeden einzelnen Mitarbeiter) an die KK zu melden, die wieder einen Durchschlag an die AA weiterleitete.
Mit einer "Anmeldung" zur SV hatte das aber nichts zu tun.

Diese Kontrollmitteilungen wurden fast immer vom Verleiher vorbereitet zur Verfügung gestellt.
Das ist alles abgeschafft worden.

Gruß
AuchGast

Trenaco

Sozialversicherung bei Leiharbeit Verfasst am: So, 20.Jan 2008 18:14

Antworten mit Zitat

Die Anzeigepflicht bei Beschäftigung eiens Leiharbeitnehmers ( Kontrollanmeldung, Kontrollabmeldung) bei der jeweilgen Krankenkasse ist formal weggefallen.
Das Prinzip der Subsitärhaftung nach dem AÜG hat weiteren Bestand.
Der sg. Entleiher haftet für die Beiträge zur Sozialversicherung, Lohnsteuer, BG bis der PD den
Nachweis ( Unbedenklichkeitsbescheinigung der jeweiligen Instutition ) für Entrichtung der Beträge
gebracht hat.

Trenaco

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