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Arbeitnehmerüberlassung in die EU

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XYZ

Arbeitnehmerüberlassung in die EU Verfasst am: Di, 09.Jan 2007 17:51

Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Experten,
mir ist bekannt das es in allen Ländern Bedingungen für Arbeitnehmerüberlassung gibt. (Erlaubnispflicht, Mindestlohn,etc.) Wie ist die Rechtslage bei "Huckepack"-überlassung?
Das heißt: Der Mitarbeiter wird an einen deutschen Entleiher überlassen und von diesem Entleiher im Ausland (z.B. Belgien - Erlaubsnispflicht) eingesetzt.
Mit freundlichen grüßen XYZ

Auch Gast

Verfasst am: Fr, 19.Jan 2007 15:40

Antworten mit Zitat

Hallo XYZ,

was Du ansprichst (falls ich es nicht missverstanden habe) ist "Kettenverleih" und verboten.

Ohne näher darauf einzugehen und mit einfachen Worten:
Einem Verleiher ist es nur gestattet (gemäß § 11 AÜG) "eigene" Mitarbeiter zu überlassen.
(Also welche, mit denen er einen Arbeitsvertrag hat, bzw. denen er die entsprechende - von ihm unterzeichnete - Urkunde aushändigte... was bei einem "geliehenen" MA nicht möglich wäre.)

Gruß
Auch Gast

xyz

Arbeitnehmerüberlassung EU Verfasst am: Di, 27.Feb 2007 12:43

Antworten mit Zitat

Leider erst heute.
Kein kettenverleih. Unser Kunde (Z.B. Stahlbau ABC- setzt seine Mitarbeiter und unsere Mitarbeiter auf einer auswertigen Baustelle ein.
Meine Frage: Wenn sich diese Baustelle im Ausland befindet z.B. Belgien, Niederlande, welche Bestimmungen muss ich beachten

Auch Gast

Verfasst am: Fr, 23.März 2007 16:38

Antworten mit Zitat

Guckst Du hier:
(falls Du das meintest)

http://www.personalorder.de/index.php?sid=ee7b36bc3be165f9cb7188d81792a1c6&load=3,6&art_id=8553

Gruß
Auch Gast

Gast

Re: Arbeitnehmerüberlassung EU Verfasst am: Mo, 14.Mai 2012 9:54

Antworten mit Zitat

xyz hat folgendes geschrieben:
Leider erst heute.
Kein kettenverleih. Unser Kunde (Z.B. Stahlbau ABC- setzt seine Mitarbeiter und unsere Mitarbeiter auf einer auswertigen Baustelle ein.
Meine Frage: Wenn sich diese Baustelle im Ausland befindet z.B. Belgien, Niederlande, welche Bestimmungen muss ich beachten

peter123

Re: Arbeitnehmerüberlassung EU Verfasst am: Do, 24.Mai 2012 7:57

Antworten mit Zitat

Gast hat folgendes geschrieben:
xyz hat folgendes geschrieben:
Leider erst heute.
Kein kettenverleih. Unser Kunde (Z.B. Stahlbau ABC- setzt seine Mitarbeiter und unsere Mitarbeiter auf einer auswertigen Baustelle ein.
Meine Frage: Wenn sich diese Baustelle im Ausland befindet z.B. Belgien, Niederlande, welche Bestimmungen muss ich beachten


Mindestlohn Deutschland und Feiertage Ausland.

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