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Sozialabgaben bei Zeitarbeitsverträgen

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monalisa

Sozialabgaben bei Zeitarbeitsverträgen Verfasst am: Fr, 24.Nov 2006 17:34

Antworten mit Zitat

Hallo,
bin erst seit kurzer Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma.Habe gehört,dass die Sozialabgaben wesentlich geringer sei sollen als bei Arbeitsverträgen bei einer Festanstellung. Stimmt das ,oder werden die üblichen Abgaben fällig ??

Auch Gast

Verfasst am: Sa, 25.Nov 2006 16:15

Antworten mit Zitat

Monalisa,

falls Du die Abgaben zu den Sozialversicherungsträgern meinst: Die sind gesetzlich festgelegt.
Und da ein Arbeitsverhältnis bei einem Zeitarbeitsunternehmen ein NORMALES Arbeitsverhältnis ist, werden auch die gesetzlichen Abgaben fällig.
Einzige Ausnahme: Bei der Berufsgenossenschaft (also der Unfallversicherung) werden für Zeitarbeitsunternehmen um vieles höhere Beiträge fällig (Für Profifußballer sind sie aber noch höher).
Diese zahlen allerdings die Unternehmen alleine - die Mitarbeiter werden nicht damit belastet, wie z.B. bei der Krankenversicherung.

Ist damit Deine Frage beantwortet, oder habe ich sie falsch verstanden?
Von wem hast Du Deine Information und vor allem: Wie kommt derjenige darauf?

Gruß
Auch Gast

Auch Gast

Verfasst am: Sa, 25.Nov 2006 16:30

Antworten mit Zitat

Ich muss noch mal. ;o)

Zitat:
als bei Arbeitsverträgen bei einer Festanstellung.

Du hast doch einen festen Arbeitgeber, lediglich Deine Einsätze können unterschiedlich sein ... wie bei einem Heizungsmonteur, der diese Woche die Heizung in Neubau A verlegt und nächste Woche eine Baustelle bei Familie Müller hat.
Er ist aber immer bei der Heizungsfirma "Schön Warm GmbH" angestellt.

Gruß
Auch Gast

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