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IGZ ist n i c h t der größte Verband !!

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Christian

IGZ ist n i c h t der größte Verband !! Verfasst am: Mi, 20.Sep 2006 20:20

Antworten mit Zitat

Leider ließt man unter anderem auch hier immer falsche Behauptungen: Um es nochmal richtig zu stellen: Der größte Zeitarbeitsverband ist der AMP. Und das wird hoffentlich auch so bleiben, damit die DGB / Verdi -Verbrecher nicht demnächst auch noch die Zeitarbeitsbranche kontrolieren.

stoebe

sicher? Verfasst am: Mi, 20.Sep 2006 20:56

Antworten mit Zitat

Darf man fragen, worauf Du diese Behauptung stützt?
In den iGZ-Pressemitteilungen heisst es "...der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche. Er vertritt die Interessen von rund 1.000 Mitgliedsunternehmen....", während der AMP mit mehr als " 870 Mitgliedsunternehmen " ebenfalls "der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Branche" sein will.
Einer von beiden scheint hier nicht bei der Wahrheit zu bleiben oder die Interpretationen von "mitgliederstärkst" geht auseinander...
Also, Christian, wie lautet Deine Interpretation?

Gruß stoebe

Christian

Verfasst am: Do, 21.Sep 2006 12:13

Antworten mit Zitat

@stoebe

der AMP ist durch die Fusion von MVZ und INZ zum größten ZA-Verband geworden. Der IGZ hat mehr Mitgliedsfirmen aber nicht mehr Mitglieder und das ist der kleine aber feine Unterschied der gerne unerwähnt bleibt bzw. zu Mißverständnissen führt. Ich beziehe meine Informationen übrigens von einem Kollegen, der in der Tarifkommission sitzt, die mit dem CGB verhandelt. Der DGB hat ja schon vergeblich versucht, den CGB als Tarifpartner als fragwürdig erscheinen zu lassen bzw. würde am liebsten sehen, wenn der CGB nicht tarfifähig wäre; warum wohl ??

LG Christian

stoebe

Mitglieder = Mitgliedsfirmen? Verfasst am: Fr, 22.Sep 2006 8:28

Antworten mit Zitat

Hallo Christian,

das verstehe ich nicht ganz. Der AMP ist doch ein Arbeitgeberverband. Also sind die Mitgliedsfirmen doch die Mitglieder des Verbandes, oder?
Meinst Du vielleicht die in den Mitgliedsfirmen beschäftigten LAN? Diese sind allerdings keine AMP-Mitglieder...

Na ja, egal... Ich fürchte, wir werden diesen Streit der Verbände nicht lösen können .. Wink

Gruß stoebe

Otto M.

abzocker Verfasst am: Do, 11.Jun 2009 14:04

Antworten mit Zitat

Ob größter oder nicht größter Interessensverband. Solang Der AMP so Niedrige Tarife hat sind das abzocker und nichts anderes für mich

ZAN

Re: Verfasst am: So, 04.Okt 2009 14:45

Antworten mit Zitat

Christian hat folgendes geschrieben:
@stoebe
Ich beziehe meine Informationen übrigens von einem Kollegen, der in der Tarifkommission sitzt, die mit dem CGB verhandelt. Der DGB hat ja schon vergeblich versucht, den CGB als Tarifpartner als fragwürdig erscheinen zu lassen bzw. würde am liebsten sehen, wenn der CGB nicht tarfifähig wäre; warum wohl ??
LG Christian


Soviel ich weiß, hat der CGB gerade seine tariffähigkeit gerichtlich aberkannt bekommen... woran das wohl liegt?

Saskia Rabenstein

Verfasst am: Mo, 05.Okt 2009 12:28

Antworten mit Zitat

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) ist ein Dachverband. Er umfasst u.a. die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP). Diese widerrum setzt sich zusammen aus drei Mitgliedsgewerkschaften des CGB, nämlich
der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM),
der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und
der DHV - Die Berufsgewerkschaft im CGB.

Über die Tariffähigkeit des CGM hat das BAG im Jahr 2006 entschieden und die Gewerkschaft für tariffhähig erklärt. (BAG Urteil vom 28.03.2006 Az: 1 ABR 58/04). Nachlesbar unter www.Bundesarbeitsgericht.de.
Die Tariffähigkeit der CGZP ist dagegen seit langem umstritten. Am 01.04.2009 entschied das Arbeitsgericht Berlin, dass die Tarifgemeinschaft nicht tariffähig sei (Az: 35 BV 1708/0Cool. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig, d.h. es wurde sofort Rechtsmittel eingelegt, so dass über die Sache die nächst höhere Instanz zu entscheiden hat. Es ist davon auszugehen, dass das LAG Berlin-Brandenburg, als nächst höhere Instanz diese Einschätzung teilen wird, so dass nach erneuter Rechtsmitteleinlegung das BAG als letztinstanzliches Gericht sich mit der Sache zu befassen hat. Das BAG-Urteil wird das einzig maßgebliche sein. Bis es getroffen ist, wird noch einige Zeit vergehen. Bis dahin ist die CGZP als tariffähig zu behandeln.

AuchGast

Re: Verfasst am: Mi, 07.Okt 2009 16:58

Antworten mit Zitat

ZAN hat folgendes geschrieben:

Soviel ich weiß, hat der CGB gerade seine tariffähigkeit gerichtlich aberkannt bekommen... woran das wohl liegt?


ZAN,
Das liegt an Deiner Unwissenheit.

Die Erklärung hat Saskia schon geliefert,
allerdings ist ihr cooles Lächeln auf einen hier vorhandenen Automatismus zurückzuführen: Die letzte 8 des AZ und die - richtigerweise - direkt folgende schließende Klammer ")" ergeben: Cool
Außerdem war dort eine 0 zu wenig.
Das korrekte AZ lautet: "Az: 35 BV 17008/08"

Übrigens ist es das Urteil. in welchem auch die Anträge von verdi und DGB als nicht zulassungsfähig bewertet wurden, weil keine Tarifzuständigkeit für die Zeitarbeit bestehe.
Welche Folgen das für die DGB-TV hat, bleibt abzuwarten.

Daher reden Insider von "Eigentor".

Gruß
AuchGast

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