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max.Arbeitszeit in Nachtschicht

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Elti

max.Arbeitszeit in Nachtschicht Verfasst am: So, 04.Okt 2009 14:44

Antworten mit Zitat

Mein Mann arbeitet seit über 1 Jahr in einer großen Firma (ca.300 Mitarbeiter) inzwischen ist er von der 3.Zeitarbeitsfirma dort angestellt. Jetz muß er Mo. bis Sa. von ca. 2.30 bis 14.30 arbeiten und hat dann 1 Tag frei. Hat er das Recht auch mal einen Samstag frei zu machen???
Urlaub steht ihm ja in der Probezeit (die 3 Monate beträgt) noch nicht zu.
Er hat Angst, dass er gekündigt wird, wenn er einen Tag frei nimmt. Die warten nämlich generell auf einen Grund ihre Mitarbeiter zu kündigen, bevor die Probezeit um ist.
Danke für eine schnelle Antwort.

Saskia Rabenstein

Verfasst am: Mo, 05.Okt 2009 15:21

Antworten mit Zitat

Eine Arbeitszeit von 2.30 Uhr bis 14.30 Uhr zählt nach dem Arbeitszeitgesetz unter Nachtarbeit. Die werktägliche (Mo-Sa) Nachtarbeit darf acht Stunden (ohne Einbeziehung der Ruhepausen) nicht überschreiten. Sie kann ausnahmsweise auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Tarifvertragliche Abweichungen sind grundsätzlich möglich, scheiden hier aber weitgehend aus.
Handelt es sich um eine regelmäßige Arbeitszeit von 2.30 - 14.30 Uhr, scheint ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorzuliegen. Der Arbeitgeber, vorliegend der Personaldienstleister - der Arbeitnehmer ist nicht bei dem entleihenden Unternehmen angestellt - könnte sich im Falle eines beharrlichen Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz strafbar machen. Bei geringeren Verstößen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Es sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Unter Verweis auf die Gesetzeslage sollte eine vernünftige Lösung gefunden werden.
Als Anmerkung sei gestattet, dass derzeit vermehrt wieder Personal von Personaldienstleistern eingestellt wird, so dass die Suche eines neuen Beschäftigungsverhältnisses eventuell schnell erfolgreich ist.

Elti

max.Arbeitszeit in Nachtschicht Verfasst am: Mo, 05.Okt 2009 18:50

Antworten mit Zitat

Vielen Dank, Ihr Artikel hat mir sehr geholfen. Werde es meinem Mann weitergeben!!!

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