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Unterkunft
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Locki | ||
Saskia Rabenstein | ||
AuchGast |
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Locki |
Unterkunft Verfasst am: Mo, 29.Jun 2009 12:19 Meine Zeitarbeitsfirma hat mir gekündigt und will mich jetzt aus der unterkunft raus haben ich habe jedoch keine eigene wohnung und keine möglichkeit wo unterzukomm, könn die mich einfach so aus der unterkunft rausschmeissen? |
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Saskia Rabenstein |
Verfasst am: Mo, 29.Jun 2009 15:56 Es gibt auch für die Kündigung einer Dienstwohnung Kündigungsfristen. So muss der Arbeitgeber spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats die Kündigung des Mietvertrags erklären, damit dieses zum übernächsten Monat ausläuft. Hat Ihr Arbeitgeber also die Kündigung des Mietverhältnisses bis zum 3.Juni 2009 erklärt, müssen Sie bis zum 30. August 2009 ausziehen. Vereinbarungen, die von dieser Regelung zu Ihrem Nachteil abweichen sind unwirksam.
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AuchGast |
Re: Unterkunft Verfasst am: Do, 02.Jul 2009 16:05
Hallo Locki, ich vermute, dass es hier um eine Unterkunft bei einem Montageeinsatz geht (statt Auslösung und selbst zu zahlendem Hotelzimmer). Das gibt es natürlich nur während der Zeit, in der man für die Firma dort auf Montage ist. Sollte es sich tatsächlich um eine Dienstwohnung mit entsprechendem Mietvertrag handeln, hat Saskia ja schon eine ausführliche Erklärung gegeben.
Wo hast Du denn vorher gewohnt, falls es sich - meiner Vermutung gemäß - um eine Montage-Unterkunft handelt?
Üblicherweise zieht man bei Beendigung des Montageeinsatzes selbst aus und fährt nach Hause - oder zur nächsten Montagestelle. |