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Diskriminierung zwischen Festangestellte und Zeitarbeiter

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tesi

Diskriminierung zwischen Festangestellte und Zeitarbeiter Verfasst am: Do, 07.Dez 2006 13:17

Antworten mit Zitat

Ich bin seit über 4 Jahren über ein Zeitarbeitsunternehmen in einer Firma eingestellt.
Da ich mich darüber ärgere, dass die Unterschiede zwischen Festangestellten und Zeitarbeiter
gravierender / diskriminierender werden, möchte ich hiermit anfragen, ob es rechtens ist, wenn
man als Zeitarbeiter aus einer "öffentlichen Veranstaltung" (Weihnachtsfeier, Fussballturnier,
Betriebsfeier etc.) in dem eingesetzten Betrieb ausgeschlossen wird?

Auch Gast

Verfasst am: Sa, 09.Dez 2006 17:53

Antworten mit Zitat

"Ich bin seit über 4 Jahren über ein Zeitarbeitsunternehmen in einer Firma eingestellt."

Nein, Tesi,

das bist Du nicht.
Eingestellt bist Du bei dem Zeitarbeitsunternehmen, Deinem Arbeitgeber.


"Da ich mich darüber ärgere, dass die Unterschiede zwischen Festangestellten und Zeitarbeiter
gravierender / diskriminierender werden, möchte ich hiermit anfragen, ob es rechtens ist, wenn
man als Zeitarbeiter aus einer "öffentlichen Veranstaltung" (Weihnachtsfeier, Fussballturnier,
Betriebsfeier etc.) in dem eingesetzten Betrieb ausgeschlossen wird?"


Wieso sollte das diskriminierend sein?
Eine "öffentliche Veranstaltung" ist das auch nicht; sie ist NUR für dort "Eingestellte". Das bist Du nicht.

Die Müllmänner, die seit 20 Jahren meine Aschentonnen leeren, lade ich auch nicht zu meiner Weihnachtsfeier ein. Den Briefträger auch nicht.

Wenn Deine Firma (das Zeitarbeitsunternehmen) eine Betriebs- oder Weihnachtsfeier macht, oder ein Fußballturnier veranstaltet, lädt sie doch auch niemanden von der Firma ein, wo Du gerade arbeitest ... oder den Postboten (Außer, diese Feier wäre so konzipiert).

Gruß
Auch Gast

stoebe

da wäre ich nicht so sicher... Verfasst am: So, 10.Dez 2006 18:25

Antworten mit Zitat

Hallo!

Also ich bin mir da nicht ganz so sicher. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass Leiharbeitnehmer sogar den Betriebsrat im Entleihbetrieb mitwählen dürfen.
Aber selbst wenn es juristisch unanfechtbar sein sollte (was ich für wahrscheinlich halte, aber nicht genau weiss), finde ich es im geschilderten Fall zumindest moralisch bedenklich.
Den Vergleich mit dem Müllmann finde ich etwas abwegig.

Gruß stoebe

tesi

Diskriminierung Verfasst am: Di, 12.Dez 2006 8:37

Antworten mit Zitat

Hallo!

Die Zeitarbeitsfirma selber veranstaltet keine solcher Anlässe. Dafür sind WIR viel zu unwichtig. Hauptsache wir bringen das Geld rein – alles weitere ist nicht von Interesse.

Es kann jedoch nicht sein, dass man vier Jahre in dieser Entleiherfirma eingeladen wurde und jetzt einfach so ausgeladen werden kann (Wohlbemerkt – wir Zeitarbeiter könnten bis zur Rente in dieser Firma weiterbeschäftigt bleiben)

Auch Gast

Verfasst am: Mi, 13.Dez 2006 18:50

Antworten mit Zitat

stoebe hat folgendes geschrieben:
Also ich bin mir da nicht ganz so sicher. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass Leiharbeitnehmer sogar den Betriebsrat im Entleihbetrieb mitwählen dürfen.


Guten Tag stoebe,

stimmt. Jedoch auch erst nach der vorgeschriebenen Zeit.
Wo zieht man aber die Grenze für die Teilnahme an der Weihnachtsfeier (oder sonstigen Veranstaltungen)?
1 Woche Einsatz? 3 Monate? 9,5 Monate? Alle?
Nur Leiharbeitnehmer? Alle Lieferanten? Auch Fremdfirmen, die laufend Reparaturen auf dem Gelände durchführen? ...

stoebe hat folgendes geschrieben:
Aber selbst wenn es juristisch unanfechtbar sein sollte (was ich für wahrscheinlich halte, aber nicht genau weiss), finde ich es im geschilderten Fall zumindest moralisch bedenklich.


Da kann ich Dir zustimmen - nachdem ich nun weiß, dass es jahrelang anders gehandhabt wurde.

Allerdings muss man beachten, dass es auch mit der versicherungstechnischen Seite zu tun haben kann. Die "eigenen" Mitarbeiter des Betriebes sind bei einer solchen Feier über die BG versichert. "Fremde" nicht.

Auch steuerlich können Fremdteilnehmer (z.B. auch Ehefrauen/männer) die Höchstgrenzen sprengen, da nur die "Kopfzahl" der eigenen, teilnehmenden Mitarbeiter zählt.
Nach der ersten Betriebsprüfung - die darauf achtet - und der folgenden entsprechenden Nachzahlung, gerät man wahrscheinlich ins Grübeln ... und ändert bisherige Regelungen. ;o)

stoebe hat folgendes geschrieben:
Den Vergleich mit dem Müllmann finde ich etwas abwegig.


Warum?
Auch dieser erbringt für mich eine Dienstleistung - regelmäßig - über Jahre, welche ich bei seiner Arbeitgeber-Firma zahlen muss (auch, wenn man das "Gebühren" nennt).
Oder hast Du Dich daran gestoßen, dass ich einen "Müll"mann wählte? Das meinte ich nicht negativ.

Gruß
Auch Gast

Auch Gast

Verfasst am: Mi, 13.Dez 2006 19:08

Antworten mit Zitat

tesi hat folgendes geschrieben:
Die Zeitarbeitsfirma selber veranstaltet keine solcher Anlässe.


Hallo tesi,

das mag ja im Einzelfall so sein.
Ich kenne hunderte, die so etwas veranstalten... und ebensoviele, die es aus verschiedenen Gründen lassen.

tesi hat folgendes geschrieben:
Dafür sind WIR viel zu unwichtig. Hauptsache wir bringen das Geld rein – alles weitere ist nicht von Interesse.


Wenn Du - und auch viele andere - so über Deinen Arbeitgeber denkst, kann ich nachvollziehen, warum er keine Weihnachtsfeier veranstaltet.
Er hat die Arbeit und die Kosten für die Vorbereitungen und die Veranstaltung ... und müsste sich evtl. den ganzen Abend dann solche Sprüche anhören. Dazu hätte ich auch keine Lust - oder würde es für die Zukunft streichen.
Allerdings gibt es auch viele andere Gründe, keine Veranstaltung zu machen.
Das hat aber nix mit Zeitarbeitsunternehmen speziell zu tun: Das betrifft alle Unternehmen.

tesi hat folgendes geschrieben:
Es kann jedoch nicht sein, dass man vier Jahre in dieser Entleiherfirma eingeladen wurde und jetzt einfach so ausgeladen werden kann (Wohlbemerkt – wir Zeitarbeiter könnten bis zur Rente in dieser Firma weiterbeschäftigt bleiben)


Dazu habe ich stoebe bereits geantwortet.
Vielleicht hat es ja Gründe und diese wurden nur nicht - oder ungeschickt - kommuniziert.

Gruß
Auch Gast

Ein Zeitarbeiter

Veranstaltungen Verfasst am: Do, 23.Okt 2008 11:54

Antworten mit Zitat

In meiner Firma gibt es eigene Veranstaltungen. Kommt wahrscheinlich auch auf die größe der Zeitarbeitsfirma an, ob sie derartige Veranstaltungen ausrichten oder nicht.

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