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Warnkleidung

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Frank

Warnkleidung Verfasst am: So, 14.Sep 2008 17:33

Antworten mit Zitat

Hallo! Ich bin von der Zeitarbeitsfirma zu einen Müllentsorungsfirma gelangt und mu´dort Warnkleidung im Öffentlichen Verkehr tragen.Meine Zeitarbeitsfirma gab mir diese Kleidung und stellte Sie mir in Rechnung.Ist das Rechtens?

Gast

Warnschutzkleidung Verfasst am: Mo, 15.Sep 2008 11:02

Antworten mit Zitat

Bei der angesprochenen Kleidung handelt es sich um Warnschutzkleidung und gehört damit zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Gemäß Arbeitsschutzgesetz trägt die Kosten der Arbeitgeber.

Ob der Arbeitgeber die Kosten zur Sicherung der Rückgabe als Pfand einbehalten kann, steht auf einem anderen Blatt.

Saskia Rabenstein

Verfasst am: Mo, 15.Sep 2008 13:48

Antworten mit Zitat

Ich stimme dem Beitrag von "Gast" zu. Der rechtliche Hintergrund ist in § 618 BGB zu finden. Demnach hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für Arbeiten zu treffen, die auf seine Anordnung hin ausgeführt werden. Das ist vergleichbar mit Maschinen, Werkzeuge, Werkräume etc. die der Arbeitgeber zum einen zur Verfügung zu stellen hat und die zum anderen funktionstüchtig und sicher sein müssen. Das es sich hierbei um Arbeitnehmerüberlassung handelt, naturgemäß also der Entleiher die Maschinen, Materialien etc. zur Verfügung stellt, ändert daran nichts. Der Arbeitgeber kann die Beschaffung der Arbeitskleidung dem Arbeitnehmer auferlegen, hat diesem dann aber die Kosten zu erstatten.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Regelung in § 619 BGB, wonach diese Kostentragungspflicht nicht durch Vertrag oder anderweitige Vereinbarung aufgehoben werden kann.

Sie müssen folglich nicht die in Rechnung gestellte Warnkleidung bezahlen bzw. haben einen Rückerstattungsanspruch soweit Ihr Arbeitgeber den Betrag einbehält. Suchen Sie das Gespräch mit ihm und zeigen Sie ihm sachlich die rechtliche Lage auf. Eventuell ist ihm selbst nicht bewusst, dass er sich im Unrecht befindet.

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