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Werbungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit

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Breeathome

Werbungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit Verfasst am: Sa, 29.März 2008 10:33

Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
habe trotz intensiver Recherche keine wirklich eindeutige (oder für mich verständliche) Auskunft erhalten; vielleicht könnt Ihr helfen:

Fakten:
bin Leiharbeitnehmerin (Zeitarbeit), demnach Einsatzwechseltätigkeit;
mein Wohnort ist mehr als 20 bzw. 30 km vom Verleih-, aber auch vom Entleihbetrieb entfernt;
ich erhalte steuerfreie Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel, die ca. € 10,-- geringer sind, als die tatsächlichen ÖPNV-Kosten;
desweiteren fahre ich vom und zum Bahnhof mit dem eigenen PKW (ca. 6 km Entfernung), dafür erhalte ich keine Erstattung.
Meine Frage nun:
was kann ich in der Steuererklärung 2007 absetzen für den "Dreimonatszeitraum", was für meine Tätigkeit am gleichen Einsatzort danach?

Schon mal vielen Dank für Eure (hoffentlich erhellende) Antwort im voraus

Bree

B. Müller

Einsatzwechseltätigkeit und Reisekosten Verfasst am: Di, 01.Apr 2008 13:01

Antworten mit Zitat

Fahrtkosten für Einsatzwechseltätigkeit werden zeitlich unbegrenzt in Abhängigkeit der Entfernungskilometer Wohnung – Einsatzstelle berechnet.
Im Jahr 2007 galt noch die 30km Grenze, dass heißt, dass die Steuerfreiheit nur gilt, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehr als 30 km beträgt. In diesem Fall werden alle gefahrenen Kilometer mit 0,30 € bewertet. Von dem sich daraus ergebenden Betrag sind die vom Arbeitgeber erstatteten Fahrtkosten abzuziehen.
Beträgt die Entfernung weniger als 30km, so erfolgt ab dem 21. Kilometer eine Bewertung mit 0,30 € als pauschal zu versteuernde Fahrtkosten.
Zusätzlich können in den ersten drei Monaten auf einer Einsatzstelle Verpflegungsmehraufwendungen
beantragt werden. Diese betragen bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden 6,00€. Beträgt die Abwesenheit von der Wohnung mehr als 14 Stunden, so wird VMA in Höhe von 12€ berechnet.

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