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feiertagsbezahlung

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simone

feiertagsbezahlung Verfasst am: Di, 04.Dez 2007 15:35

Antworten mit Zitat

wer kann mir eine rechtliche quelle nennen, wo man nachlesen kann, wie feiertage richtig bezahlt
werden??
unser zugrundeliegende tv ist der amp/cgzp!!!

stoebe

Verfasst am: Do, 06.Dez 2007 9:48

Antworten mit Zitat

Hallo Simone,

rechtliche Quelle wäre in deinem fall natürlich der AMP-Tarifvertrag. Zu finden u.a. hier:
http://www.personalorder.de/magazin/main/docs/AMP-MTV_9.5_ratifiziert.pdf
Darin heisst es u.a.:
"5.3 Zuschlag für Sonntagsarbeit, Arbeit an gesetzlichen Feiertagen => 50 % vom tariflichen Entgelt;
5.4 Zuschlag für Arbeit am 1. Mai, Ostersonntag, 1. Weihnachtsfeiertag,
Neujahrstag => 100 % vom tariflichen Entgelt;"
Es gilt die Regelung am Einsatzort! (bei bundesland-spezifischen Feiertagen)
Weiter sind einige Branchen genannt, für die es Abweichungen gibt, wenn Du am betreffenden Feiertag dorthin überlassen bist. Aber das kannst Du ja selber detailliert nachlesen... Wink

Gruß stoebe

simone

feiertag Verfasst am: Do, 06.Dez 2007 11:30

Antworten mit Zitat

Hallo Stobe,

erst x danke für deine Antwort.
Wahrscheinlich habe ich mir zu undeutlich ausgedrückt.
Mir ging´s darum, wie man Feiertage bezahlt, an denen nicht gearbeitet wird.
Ich weiß, das ist auch im Mtv §10.3 geregelt bzw. in § 2.1 Entgeltf.Gesetz.
Aber gibt es dazu vielleicht irgendwo eine Quelle, wie man dies in der Praxis konkret anzuwenden hat?!

Gruß -Simone

gast

Feiertagsbezahlung Verfasst am: Fr, 18.Jan 2008 9:53

Antworten mit Zitat

§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz lautet:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

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