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Probezeit

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Martin.2007

Probezeit Verfasst am: Mi, 05.Dez 2007 20:22

Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe am 17.07.07 einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben.
Meine Frage1: Wann genau (Datum) ist die Probezeit beendet?
Lt. Vertrag besteht erst nach der Probezeit ein Urlaubsanspruch.
Meine Frage2: Wie hoch ist der Anspruch auf Urlaub für das Jahr 07 (17.07.07 - 31.12.07)

Ich bedanke mich jetzt schonmal für die Antworten

gruß martin2007

stoebe

Verfasst am: Do, 06.Dez 2007 9:38

Antworten mit Zitat

Hallo,

also ein Blick in den BZA-Tarifvertrag sagt zu 1.: "Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit.". In deinem Fall würde die Probezeit also am 17.1.08 enden.
Zu Frage 2 heisst es: "Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber Anspruch
auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war." Wären also in deinem Fall 5 Zwölftel. Zu verrechnen ist aber der (anteilige) Urlaub, den Du ggf. bei einem vorigen Arbeitgeber in 2007 schon erhalten hast.
Möglicherweise sagen andere Tarifverträge was anderes.


Gruß stoebe

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