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Weihnachten ohne Zuschläge

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Corner3270

Weihnachten ohne Zuschläge Verfasst am: So, 18.Nov 2007 12:07

Antworten mit Zitat

Hallo,
der Betrieb, welcher mich ausgeliehen hat, macht über Weihnachten - Silvester zu. Das bedeudet für mich den Verlust von Fahrtgeld, Verpflegungsmehraufwand und Akkordzuschlag etwa 230€.
Muß mir mein Verleiher einen Ausgleich zahlen?
Wie ist das eigentlich allgemein mit den Zuschlägen bei Urlaub, Krankheit und Feiertagen?
Der "Tarifvertrag" ist AMP.
Leiharbeit finde ich o.k. , leider ist Leiharbeit oft nur Lohndumping!

AuchGast

Verfasst am: So, 18.Nov 2007 17:08

Antworten mit Zitat

Hallo,
der Betrieb, welcher mich ausgeliehen hat, macht über Weihnachten - Silvester zu. Das bedeudet für mich den Verlust von Fahrtgeld, Verpflegungsmehraufwand und Akkordzuschlag etwa 230€.



Hallo Corner,

Du würfelst einiges wild durcheinander.

Da zumindest Fahrtgeld und VMA Aufwendungsersatz bzw. - zuschuß sind, fallen sie in dieser Zeit doch auch nicht an. Wieso also Verlust?

Was machen denn die Mitarbeiter des Verleihers in der genannten Zeit?
Bekommen sie "überhaupt" Fahrtgeld und VMA?


Muß mir mein Verleiher einen Ausgleich zahlen?

Wieso?


Wie ist das eigentlich allgemein mit den Zuschlägen bei Urlaub, Krankheit und Feiertagen?
Der "Tarifvertrag" ist AMP.


Auch dann fährst Du doch nicht hin und/oder bist länger unterwegs.


Leiharbeit finde ich o.k. ,

Ich auch, obwohl es sehr arbeitsintensiv ist.


leider ist Leiharbeit oft nur Lohndumping!

Wenn Du das meinst, warum hast Du dann nicht sofort beim Entleiher angefangen? Allerdings hättest Du dann diese Tage auch frei, oder?

Vielleicht setzt Dich Dein Arbeitgeber ja auch in der Zwischenzeit woanders ein. Schon mal gefragt?
Hier z.B. kämpfen einige regelrecht um die genannten Tage, obwohl die Einsatzfirmen nicht schließen. Wenn dann genug Arbeitswillige (wie Du) in der Zeit vorhanden sind und der Kunde einverstanden ist, konnten wir wieder allen gerecht werden - allerdings klappt das nicht immer und überall.

Gruß
AuchGast

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