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Vorsteuerabzugsberechtigt

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laterman

Vorsteuerabzugsberechtigt Verfasst am: Mo, 12.Feb 2007 21:38

Antworten mit Zitat

hallo

ein freund der eine zeitarbeitsfirma eröffnen möcht. fragte mich ob zeitarbeitfirmen vorsteuerabzugsberechtigt sind und wie sieht es mit der mwst. auf rechnungen aus die er anderen firmen schreibt? leider wusste ich auch keine antwort da ich mich mit diesen thema noch nicht beschäftigt habe.
dann hätte er noch eine frage. wenn eine fima einen leiharbeitnehmer benötigt und weis aber nicht wie lange er ihn braucht oder wenn er ihn über einen sehr langen zeitraum benötigt wie schreibt er es in den arbeitnehmerüberlassung.

vielen dank

gast

Vorsteuerabzugsberechtigt Verfasst am: Di, 13.Feb 2007 11:34

Antworten mit Zitat

Bei derartig fundierten betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen würde ich mir die Firmengründung nochmal gründlich überlegen.
Amateure, die meinen, mit Zeitarbeit die schnelle Kohle machen zu können, gibt es leider bereits zu viele.

Auch Gast

Verfasst am: Mi, 14.Feb 2007 12:16

Antworten mit Zitat

*lautmitdemKopfnicke* und nach den Herztropfen greife. ;o)

Gruß
Auch Gast

auch gast

Vorsteuerabzugsberechtigung Verfasst am: Fr, 16.Feb 2007 14:00

Antworten mit Zitat

Viel Spass bei der Beantragung der Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz!

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