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selbstverleih

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heubl1

selbstverleih Verfasst am: Mo, 10.Jul 2006 20:22

Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich eine Zeitarbeitsfirma gründe, ist es auch möglich, daß ich am Anfang
aus Kostengründen oder in Notfällen mich selbst als Arbeitskraft anbiete?
Kann ich auch 400 Euro Jopper verleihen oder sogar freie Mitarbeiter?

RA Werner Stolz

Selbstverleih Verfasst am: Fr, 21.Jul 2006 6:28

Antworten mit Zitat

Der „Verleih“ der eigenen Arbeitskraft („Selbstverleih“) an Arbeitgeber kann keine Arbeitnehmerüberlassung darstellen. Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt nämlich nur dann vor, wenn drei Beteiligte vorhanden sind:
• ein Arbeitgeber (Verleiher),
• der einen seiner Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer)
• einem Dritten (Entleiher) zur Verfügung stellt.
Soweit beabsichtigt ist, als selbstständiger Unternehmer allein Dienstleistungen zu erbringen
(„sich selbst zu verleihen“), liegt keine Arbeitgebereigenschaft vor. Oft stellt sich deshalb
aber der beabsichtigte „Verleih“ der eigenen Arbeitskraft („Selbstverleih“) in Wirklichkeit nicht
als selbstständige Tätigkeit, sondern als das Eingehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses
(Arbeitsverhältnis) mit dem Auftraggeber/Arbeitgeber dar. Dies ist vorab mit der
Deutschen Rentenversicherung Bund abzuklären (Statusfeststellungsverfahren).

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