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Arbeitnehmerüberlassung ins Bauhauptgewerbe?

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admin

Arbeitnehmerüberlassung ins Bauhauptgewerbe? Verfasst am: Do, 04.Mai 2006 16:21

Antworten mit Zitat

§1b AÜG verbietet (mit einigen Ausnahmen) die Überlassung von Arbeitskräften ins Bauhauptgewerbe. Diese Regelung besteht seit 1982. Eine Klage dagegen wurde 1987 vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
In letzter Zeit melden sich jedoch verstärkt Experten zu Wort, welche aus verschiedenen Gründen (u.a. juristische, politische) dieses Verbot für nicht mehr zeitgemäß halten. Der Ruf nach einer Abschaffung des Verbotes wird lauter und ertönt aus unterschiedlichen Richtungen.
Die Befürworter dagegen sehen die Gründe, die damals zum Verbot geführt haben, als noch immer gegenwärtig an.
Was ist Ihre Meinung?

Teichi

Wo ist die Grenze? Verfasst am: Do, 04.Mai 2006 21:35

Antworten mit Zitat

Also ich finde eigentlich, das Verbot sollte weg. Macht für mich keinen richtigen Sinn. Gibt es sowas in anderen Ländern?
Aber was ich mich bei dieser Sache schon lange frage ist: Was ist eigentlich Bauhauptgewerbe und was ist Baunebengewerbe? Wo ist da die Grenze und wer legt die fest?

ciao Teichi

Leihfuzzy

Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe Verfasst am: Mo, 08.Mai 2006 9:06

Antworten mit Zitat

Also ich finde man sollte es bei dem Verbot belassen.
1.) Eine Öfnnung würde bedeuten dass das Lohnniveu im Bauhauptgewerbe sinken würde. Das Baugewerbe ist meiner Kenntnis nach die einzigste
Branche wo man noch normales Geld verdienen kann. In der ZA- Branche liegen die Löhne doch um ca ein Drittel niedriger.
2.) Die Qualität der Arbeit würde sinken (Pfusch am Bau) gerade in dieser Branche besonders wichtig, z.B. ein Friseur auf dem Bau? Wohl ein Extrembeispiel von mir, aber nicht ausgeschlossen.
p.s. Ich komme nicht aus dem Baugewerbe und bin aber überzeugter Befürworter der Zeitarbeit.

Leihfuzzy

joker

Kann ich nicht nachvollziehen... Verfasst am: Mo, 08.Mai 2006 11:40

Antworten mit Zitat

Hallo Leihfuzzy!

Hm... erster Punkt: akzeptiert.
zweiter Punkt: nicht akzeptiert. Ich denke, Zeitarbeit wird derzeit in wesentlich sensibleren Branchen erfolgreich betreiben (z.B. Luftfahrt, Medizin).
Deshalb wundert mich Deine Aussage als "Befürworter der Zeitarbeit" schon etwas...

Grüße joker

Leihfuzzy

Bauhauptgewrbe Verfasst am: Mo, 08.Mai 2006 15:47

Antworten mit Zitat

hallo Joker!
MeinStandpunkt resultiert aus eigenen Erfahrungen. Da schickt der ZA Unternehmer einen Mitarbeier
auf eine Werft. Der Mitarbeiter bekommt den Auftrag an einer Schiffssektion alles was übersteht ab zuflexen. Der Mitarbeiter von Beruf Bäcker flext alles ab einschließlich der überstehenden Transportösen die ja noch für den Transport der Sektion benötigt werden. Da war natürlich helle Aufregung auf der Werft. Einem Facharbeiter wäre solch ein Fehler narürlich nicht unterlaufen.
Solche Fehler passieren natürlich oft nur weil Ent/ und Verleiher sich nicht ordentlich abgestimmt haben oder weil der Verleiher gerade keinen geeigneten Mitarbeiter zur Verfügung hatte. Beispiele solcher Art könnte ich mehrere nennen wo der Verleiher nicht ausreichend qualifiziertes Personal zum Kunden geschickt hat.
Ist es denn immernoch so dass die ZA- Branche nur die zweite Wahl an Arbeitnehmern bekommt?
Wohl doch nur Teil. Oder?
Darum bin ich trotzdem immernoch Befürworter der Zeitarbeit, was ich nicht immer gewesen bin.
Inzwischen übt die Wechseltätigkeit durchaus einen Reiz aus und man gewinnt nur an Erfahrung und Flexiblität.
Gruß
Leihfuzzy

SoveaAhaus

falsches Personal !?! Verfasst am: Do, 18.Mai 2006 13:30

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Hallo Leihfuzzy,
also das Beispiel, welches Du hier beschreibst kann man aber auch aus einer anderen Sicht heraus sehen, nämlich aus der Sicht des Verleihers.
Im Gegensatz dazu, dass ein Verleiher "falsch" qualifiziertes Personal zum Entleiher schickt, machen wir oft eine ganz andere Erfahrung. Wir schauen uns vor Einsatzbeginn die Arbeitsplätze an, welche durch unsere Mitarbeiter besetzt werden sollen. Ein ähnliches Beispiel (zufällig fast exakt das gleiche) kann ich hier auch mal schildern.
Ein Helfer soll im Metallbau überstehende Sachen abflexen, also wurde seitens des Entleihers eine Hilfskraft geordert. Nachdem wir uns den Arbeitsplatz angeschaut haben, waren wir der Meinung, dass der Einsatz eines gelernten Schlossers wohl absolut notwendig ist, da die gewünschten Arbeiten absolut korrekt durchgeführt werden müssen.
Was war wohl die Reaktion des Entleihers?
"Nee, ein Facharbeiter ist mir zu teuer! Schickt mal lieber nen Helfer!"
Tja, wie Gott will, ging das natürlich mächtig in die Hose. Ja, der Entleiher wollte danach sogar Regressansprüche stellen, und das nur, weil er einfach zu geizig war, einen entsprechend richtig qualifizierten Schlosser einzusetzen.

Es liegt also nicht generell an der falschen Personalauswahl.

Andy

Leihfuzzy

Falsches Personal Verfasst am: Do, 18.Mai 2006 19:14

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Hallo Andy!
So sollte es ja eigentlich auch sein wie deine Firma das handhabt. Es gibt eben sone und solche auf dem ZA- Markt, wohl auf beiden Seiten. Ich wäre mit meiner Arbeit auch nicht zufrieden wenn ich für den Einsatz unterqualifiziert wäre und das ist für mich im Einsatz wichtig das der Kunde und ich Entliehener mit meiner Arbeit zufrieden ist, Aber wir weichen vom eigentlichen Thema ab. Mein Argument gegen Die Einführung im Bauhauptgewerbe war ja u. a, dass die Qualität der abgelieferten Arbeit leiden könnte.

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